Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Berlin, 06.03.2008 - 30 A 1571.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35946
VG Berlin, 06.03.2008 - 30 A 1571.07 (https://dejure.org/2008,35946)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.03.2008 - 30 A 1571.07 (https://dejure.org/2008,35946)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. März 2008 - 30 A 1571.07 (https://dejure.org/2008,35946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,35946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat - …

    Auszug aus VG Berlin, 06.03.2008 - 30 A 1571.07
    Darüber hinaus vermindern die in § 7 Abs. 1 und 2 KapVO geregelten Grundsätze entsprechend dem Gebot der erschöpfenden Nutzung der Ausbildungskapazität zum einen - die im Verhältnis der hier in Rede stehenden beiden Lehreinheiten in großem Umfang vorhandenen - Dienstleistungsverflechtungen und zum andern tragen sie dem kapazitätsrechtlichen Prinzip der "horizontalen Substituierbarkeit" Rechnung (vgl. hierzu u. a. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 16/84 -, NVwZ 1985, 573 ff., Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 15/88 -, NVwZ-RR 1990, 349 ff.).

    Aus Gründen des Kapazitätserschöpfungsgebots, mit dem das Freibleiben von vorhandenen Studienplätzen nicht vereinbar wäre, ist jedoch die Gesamtkapazität der Lehreinheit zu betrachten (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 15.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 349; VG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - VG 3 A 1037.02 -) mit der Folge, dass freie Studienplätze in anderen Studiengängen der Lehreinheit auf die Studienbewerber des Bachelormonostudienganges zu verteilen sind.

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 16.84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zum Hochschulstudium

    Auszug aus VG Berlin, 06.03.2008 - 30 A 1571.07
    Darüber hinaus vermindern die in § 7 Abs. 1 und 2 KapVO geregelten Grundsätze entsprechend dem Gebot der erschöpfenden Nutzung der Ausbildungskapazität zum einen - die im Verhältnis der hier in Rede stehenden beiden Lehreinheiten in großem Umfang vorhandenen - Dienstleistungsverflechtungen und zum andern tragen sie dem kapazitätsrechtlichen Prinzip der "horizontalen Substituierbarkeit" Rechnung (vgl. hierzu u. a. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 16/84 -, NVwZ 1985, 573 ff., Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 15/88 -, NVwZ-RR 1990, 349 ff.).

    Dieses Prinzip, das der Regelung in § 7 Abs. 2 Satz 2 KapVO zugrunde liegt, die auf die Bildung hinreichend großer, d. h. aus mehreren Fächern bestehenden Lehreinheiten zielt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 16/84 -, a.a.O.), ist erst Recht bei der Zuordnung von Studienfächern derselben Fachrichtung zur Geltung zu bringen.

  • VG Sigmaringen, 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07

    Kapazitätsberechnung in der Humanmedizin

    Auszug aus VG Berlin, 06.03.2008 - 30 A 1571.07
    Bei der Berechnung erhöht sich folglich die Zulassungszahl im Bachelormonostudiengang um die Zahl, die sich daraus ergibt, dass die Zahl der nicht besetzten Studienplätze mit dem Curriculareigenanteil der nicht ausgelasteten Studiengänge multipliziert und das Ergebnis nach Abzug der Curriculareigenanteile der überbuchten Studiengänge durch den Curriculareigenanteil des ausgelasteten Studiengangs dividiert wird (vgl. auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 9. November 2007 - NC 6 K 1426/07):.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2000 - NC 9 S 39/99

    Hochschulzulassung: Medizin - Kapazitätsberechnung

    Auszug aus VG Berlin, 06.03.2008 - 30 A 1571.07
    Wie die Kammer in den oben genannten Entscheidungen ausgeführt hat, ist ein solcher Beschluss, der aufzeigt, dass bei der Reduzierung der Lehrkapazität der Lehreinheit Sportwissenschaft die Belange der künftigen Studienbewerber auf der Grundlage eines fehlerfrei ermittelten Sachverhalts gegen die übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belange abgewogen worden sind, aber notwendig (vgl. allgemein BVerwG…, Beschluss vom 23. Juli 1987, DVBl. 1988, S. 392, 393 sowie in Bezug auf die Bildung von Lehreinheiten VGH BW, Urteil vom 15. Februar 2000 - NC 9 S 39/99 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 27, S. 5 sowie Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 7 CE 02.10018 u.a. -, juris).
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 70.85

    Hochschulpersonal - Umstrukturierung

    Auszug aus VG Berlin, 06.03.2008 - 30 A 1571.07
    Wie die Kammer in den oben genannten Entscheidungen ausgeführt hat, ist ein solcher Beschluss, der aufzeigt, dass bei der Reduzierung der Lehrkapazität der Lehreinheit Sportwissenschaft die Belange der künftigen Studienbewerber auf der Grundlage eines fehlerfrei ermittelten Sachverhalts gegen die übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belange abgewogen worden sind, aber notwendig (vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1987, DVBl. 1988, S. 392, 393 sowie in Bezug auf die Bildung von Lehreinheiten VGH BW…, Urteil vom 15. Februar 2000 - NC 9 S 39/99 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 27, S. 5 sowie Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 7 CE 02.10018 u.a. -, juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2002 - 7 CE 02.10018
    Auszug aus VG Berlin, 06.03.2008 - 30 A 1571.07
    Wie die Kammer in den oben genannten Entscheidungen ausgeführt hat, ist ein solcher Beschluss, der aufzeigt, dass bei der Reduzierung der Lehrkapazität der Lehreinheit Sportwissenschaft die Belange der künftigen Studienbewerber auf der Grundlage eines fehlerfrei ermittelten Sachverhalts gegen die übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belange abgewogen worden sind, aber notwendig (vgl. allgemein BVerwG…, Beschluss vom 23. Juli 1987, DVBl. 1988, S. 392, 393 sowie in Bezug auf die Bildung von Lehreinheiten VGH BW…, Urteil vom 15. Februar 2000 - NC 9 S 39/99 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 27, S. 5 sowie Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 7 CE 02.10018 u.a. -, juris).
  • VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
    Rn. 16 Für die Bestimmung des zur Verfügung stehenden Lehrpersonals ist der unter Wegfall der zuletzt noch berücksichtigten Juniorprofessorenstelle (13386) (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2009 - VG 30 A 1571.07) erfolgte Ansatz von sechs (statt zuvor fünf) Professorenstellen und die kapazitätsrechtliche Kompensation durch die Sperrung der WiMiQ-Stelle 6526 zu 50% nicht zu beanstanden.

    Rn. 19 Entgegen der von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung, die Regellehrverpflichtung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben in der Lehreinheit Sportwissenschaft betrage gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LVVO lediglich 16 LVS hält die Kammer an ihrer Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07) fest, wonach für die in den Studiengängen Sportwissenschaft zum Einsatz kommenden Lehrkräfte für besondere Aufgaben grundsätzlich eine Lehrverpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b 2. Alt. LVVO in Höhe von 22 LVS besteht.

    Die Lehrkräfte für besondere Aufgaben O...und R... nehmen dagegen überwiegend Lehraufgaben in wissenschaftlichen Fächern wahr (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - und vom 28. April 2004 - 30 A 8.04 -).

    Insofern wird auf die Beschlüsse der Kammer vom 14. Februar 2007 - VG 30 A 314.06 u.a., und 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 u.a. - sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. und 9. März 2009, a.a.O., verwiesen.

    In der Vergangenheit hat die Kammer (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 6. März 2008, a.a.O.) die Verminderung der Deputate der Lehrkräfte für besondere Aufgaben D... und O... wegen deren Funktion als Studienfachberater gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LVVO anerkannt.

    Ob im Falle der Prüfungstätigkeit von P... tatsächlich von einem mehr als 5 Studiengänge in verschiedenen Fächern umfassenden Zuständigkeitsbereich auszugehen ist, wenn wie hier die Prüfungstätigkeit auf sportwissenschaftliche Studiengänge beschränkt ist, hat die Kammer in der Vergangenheit bezweifelt (Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2009 - OVG 5 NC 151.08).

    Folglich erhöht sich die Zulassungszahl um die Zahl, die sich daraus ergibt, dass die Zahl der nicht besetzten Studienplätze mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil dieses Studienganges multipliziert und die Summe (k x CA) - abzüglich eventueller Überlasten - unter Berücksichtigung der jeweiligen Anteilquote durch den Curriculareigenanteil des Kernfachs dividiert wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - unter Hinweis auf VG Sigmaringen, Beschluss vom 9. November 2007 - NC 6 K 1426/07).

  • VG Berlin, 22.08.2011 - 30 L 234.11

    Ermittlung der Ausbildungskapazität an einer Hochschule und Frage der Zulassung

    Rn. 11 Für die Bestimmung des zur Verfügung stehenden Lehrpersonals ist der unter Wegfall der zuletzt noch berücksichtigten Juniorprofessorenstelle (13386) (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2009 - VG 30 A 1571.07) erfolgte Ansatz von sechs (statt zuvor fünf) Professorenstellen und die kapazitätsrechtliche Kompensation durch die Sperrung der WiMiQ-Stelle 6526 zu 50% nicht zu beanstanden.

    14 Entgegen der von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung, die Regellehrverpflichtung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben in der Lehreinheit Sportwissenschaft betrage gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LVVO lediglich 16 LVS hält die Kammer an ihrer Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07) fest, wonach für die in den Studiengängen Sportwissenschaft zum Einsatz kommenden Lehrkräfte für besondere Aufgaben grundsätzlich eine Lehrverpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b 2. Alt. LVVO in Höhe von 22 LVS besteht.

    Die Lehrkräfte für besondere Aufgaben O…und R… nehmen dagegen überwiegend Lehraufgaben in wissenschaftlichen Fächern wahr (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - und vom 28. April 2004 - 30 A 8.04 -).

    Insofern wird auf die Beschlüsse der Kammer vom 14. Februar 2007 - VG 30 A 314.06 u.a., und 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 u.a. - sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. und 9. März 2009, a.a.O., verwiesen.

    In der Vergangenheit hat die Kammer (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 6. März 2008, a.a.O.) die Verminderung der Deputate der Lehrkräfte für besondere Aufgaben D… und O… wegen deren Funktion als Studienfachberater gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LVVO anerkannt.

    Ob im Falle der Prüfungstätigkeit von P… tatsächlich von einem mehr als 5 Studiengänge in verschiedenen Fächern umfassenden Zuständigkeitsbereich auszugehen ist, wenn wie hier die Prüfungstätigkeit auf sportwissenschaftliche Studiengänge beschränkt ist, hat die Kammer in der Vergangenheit bezweifelt (Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2009 - OVG 5 NC 151.08).

    Folglich erhöht sich die Zulassungszahl um die Zahl, die sich daraus ergibt, dass die Zahl der nicht besetzten Studienplätze mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil dieses Studienganges multipliziert und die Summe (k x CA) - abzüglich eventueller Überlasten - unter Berücksichtigung der jeweiligen Anteilquote durch den Curriculareigenanteil des Kernfachs dividiert wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - unter Hinweis auf VG Sigmaringen, Beschluss vom 9. November 2007 - NC 6 K 1426/07).

  • VG Berlin, 22.08.2011 - 30 L 356.11

    Hochschulzulassung und Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Rn. 11 Für die Bestimmung des zur Verfügung stehenden Lehrpersonals ist der unter Wegfall der zuletzt noch berücksichtigten Juniorprofessorenstelle (13386) (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2009 - VG 30 A 1571.07) erfolgte Ansatz von sechs (statt zuvor fünf) Professorenstellen und die kapazitätsrechtliche Kompensation durch die Sperrung der WiMiQ-Stelle 6526 zu 50% nicht zu beanstanden.

    14 Entgegen der von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung, die Regellehrverpflichtung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben in der Lehreinheit Sportwissenschaft betrage gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LVVO lediglich 16 LVS hält die Kammer an ihrer Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07) fest, wonach für die in den Studiengängen Sportwissenschaft zum Einsatz kommenden Lehrkräfte für besondere Aufgaben grundsätzlich eine Lehrverpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b 2. Alt. LVVO in Höhe von 22 LVS besteht.

    Die Lehrkräfte für besondere Aufgaben O…und R… nehmen dagegen überwiegend Lehraufgaben in wissenschaftlichen Fächern wahr (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - und vom 28. April 2004 - 30 A 8.04 -).

    Insofern wird auf die Beschlüsse der Kammer vom 14. Februar 2007 - VG 30 A 314.06 u.a., und 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 u.a. - sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. und 9. März 2009, a.a.O., verwiesen.

    In der Vergangenheit hat die Kammer (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 6. März 2008, a.a.O.) die Verminderung der Deputate der Lehrkräfte für besondere Aufgaben D… und O… wegen deren Funktion als Studienfachberater gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LVVO anerkannt.

    Ob im Falle der Prüfungstätigkeit von P… tatsächlich von einem mehr als 5 Studiengänge in verschiedenen Fächern umfassenden Zuständigkeitsbereich auszugehen ist, wenn wie hier die Prüfungstätigkeit auf sportwissenschaftliche Studiengänge beschränkt ist, hat die Kammer in der Vergangenheit bezweifelt (Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2009 - OVG 5 NC 151.08).

    Folglich erhöht sich die Zulassungszahl um die Zahl, die sich daraus ergibt, dass die Zahl der nicht besetzten Studienplätze mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil dieses Studienganges multipliziert und die Summe (k x CA) - abzüglich eventueller Überlasten - unter Berücksichtigung der jeweiligen Anteilquote durch den Curriculareigenanteil des Kernfachs dividiert wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - unter Hinweis auf VG Sigmaringen, Beschluss vom 9. November 2007 - NC 6 K 1426/07).

  • VG Berlin, 14.04.2011 - 30 L 922.10

    Vorläufige Zulassung zum Studium und Berechnung der Lehrverpflichtung in …

    Rn. 9 Für die Bestimmung des zur Verfügung stehenden Lehrpersonals ist der unter Wegfall der zuletzt noch berücksichtigten Juniorprofessorenstelle (13386) (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2009 - VG 30 A 1571.07) erfolgte Ansatz von sechs (statt zuvor fünf) Professorenstellen und die kapazitätsrechtliche Kompensation durch die Sperrung der WiMiQ-Stelle 6526 zu 50% nicht zu beanstanden.

    12 Entgegen der von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung, die Regellehrverpflichtung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben in der Lehreinheit Sportwissenschaft betrage gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LVVO lediglich 16 LVS hält die Kammer an ihrer Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07) fest, wonach für die in den Studiengängen Sportwissenschaft zum Einsatz kommenden Lehrkräfte für besondere Aufgaben grundsätzlich eine Lehrverpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b 2. Alt. LVVO in Höhe von 22 LVS besteht.

    Die Lehrkräfte für besondere Aufgaben O… und R… nehmen dagegen überwiegend Lehraufgaben in wissenschaftlichen Fächern wahr (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - und vom 28. April 2004 - 30 A 8.04 -).

    Insofern wird auf die Beschlüsse der Kammer vom 14. Februar 2007 - VG 30 A 314.06 u.a., und 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 u.a. - sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. und 9. März 2009, a.a.O., verwiesen.

    In der Vergangenheit hat die Kammer (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 6. März 2008, a.a.O.) die Verminderung der Deputate der Lehrkräfte für besondere Aufgaben D… und O… wegen deren Funktion als Studienfachberater gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LVVO anerkannt.

    Ob im Falle der Prüfungstätigkeit von P… tatsächlich von einem mehr als 5 Studiengänge in verschiedenen Fächern umfassenden Zuständigkeitsbereich auszugehen ist, wenn wie hier die Prüfungstätigkeit auf sportwissenschaftliche Studiengänge beschränkt ist, hat die Kammer in der Vergangenheit bezweifelt (Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2009 - OVG 5 NC 151.08).

    Folglich erhöht sich die Zulassungszahl um die Zahl, die sich daraus ergibt, dass die Zahl der nicht besetzten Studienplätze mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil dieses Studienganges multipliziert und die Summe (k x CA) - abzüglich eventueller Überlasten - unter Berücksichtigung der jeweiligen Anteilquote durch den Curriculareigenanteil des Kernfachs dividiert wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - unter Hinweis auf VG Sigmaringen, Beschluss vom 9. November 2007 - NC 6 K 1426/07).

  • VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1906.10

    Zulassung zum Studium und Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Rn. 13 Für die Bestimmung des zur Verfügung stehenden Lehrpersonals ist der unter Wegfall der zuletzt noch berücksichtigten Juniorprofessorenstelle (13386) (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2009 - VG 30 A 1571.07) erfolgte Ansatz von sechs (statt zuvor fünf) Professorenstellen und die kapazitätsrechtliche Kompensation durch die Sperrung der WiMiQ-Stelle 6526 zu 50% nicht zu beanstanden.

    16 Entgegen der von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung, die Regellehrverpflichtung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben in der Lehreinheit Sportwissenschaft betrage gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LVVO lediglich 16 LVS hält die Kammer an ihrer Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07) fest, wonach für die in den Studiengängen Sportwissenschaft zum Einsatz kommenden Lehrkräfte für besondere Aufgaben grundsätzlich eine Lehrverpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b 2. Alt. LVVO in Höhe von 22 LVS besteht.

    Die Lehrkräfte für besondere Aufgaben O… und R… nehmen dagegen überwiegend Lehraufgaben in wissenschaftlichen Fächern wahr (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - und vom 28. April 2004 - 30 A 8.04 -).

    Insofern wird auf die Beschlüsse der Kammer vom 14. Februar 2007 - VG 30 A 314.06 u.a., und 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 u.a. - sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. und 9. März 2009, a.a.O., verwiesen.

    In der Vergangenheit hat die Kammer (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 6. März 2008, a.a.O.) die Verminderung der Deputate der Lehrkräfte für besondere Aufgaben D… und O… wegen deren Funktion als Studienfachberater gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LVVO anerkannt.

    Ob im Falle der Prüfungstätigkeit von P… tatsächlich von einem mehr als 5 Studiengänge in verschiedenen Fächern umfassenden Zuständigkeitsbereich auszugehen ist, wenn wie hier die Prüfungstätigkeit auf sportwissenschaftliche Studiengänge beschränkt ist, hat die Kammer in der Vergangenheit bezweifelt (Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2009 - OVG 5 NC 151.08).

    Folglich erhöht sich die Zulassungszahl um die Zahl, die sich daraus ergibt, dass die Zahl der nicht besetzten Studienplätze mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil dieses Studienganges multipliziert und die Summe (k x CA) - abzüglich eventueller Überlasten - unter Berücksichtigung der jeweiligen Anteilquote durch den Curriculareigenanteil des Kernfachs dividiert wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - unter Hinweis auf VG Sigmaringen, Beschluss vom 9. November 2007 - NC 6 K 1426/07).

  • VG Berlin, 08.09.2017 - 30 L 220.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie

    Dabei erfolgt die Umrechnung freier Kapazitäten dadurch, dass die Zahl der nicht besetzten Studienplätze mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil dieses Studienganges multipliziert und - ggf. unter Berücksichtigung der Anteilquote - durch den Curriculareigenanteil des anderen (begehrten) Studiengangs dividiert wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - unter Hinweis auf VG Sigmaringen, Beschluss vom 9. November 2007 - NC 6 K 1426/07 -).
  • VG Berlin, 13.01.2017 - 12 L 417.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium

    Die freien Plätze werden mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil des Studiengangs multipliziert, daraus die Summe gebildet und dann durch den Curriculareigenanteil des streitgegenständlichen Studiengangs geteilt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. März 2008 - 30 A 1571.07 - juris Rdn. 42).
  • VG Berlin, 08.02.2024 - 12 L 334.23
    Die freien Plätze werden mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil des Studiengangs multipliziert, daraus die Summe gebildet und dann durch den Curriculareigenanteil des streitgegenständlichen Studiengangs geteilt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. März 2008 - 30 A 1571.07 - juris Rn. 42).
  • VG Berlin, 11.02.2020 - 12 L 259.19

    Vorläufige Zulassung zum Studium im Eilverfahren; Berechnung der …

    Die freien Plätze werden mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil des Studiengangs multipliziert, daraus die Summe gebildet und dann durch den Curriculareigenanteil des streitgegenständlichen Studiengangs geteilt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. März 2008 - 30 A 1571.07 - juris Rn. 42).
  • VG Berlin, 20.12.2021 - 12 L 236.21

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Architektur

    Die freien Plätze werden mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil des Studiengangs multipliziert, daraus die Summe gebildet und dann durch den Curriculareigenanteil des streitgegenständlichen Studiengangs geteilt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. März 2008 - 30 A 1571.07 - juris Rn. 42).
  • VG Berlin, 21.05.2021 - 12 L 72.21

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang "Architektur"

  • VG Berlin, 02.03.2021 - 12 L 329.20

    Berechnung freier Studienplätze an den Hochschulen im Lande Berlin

  • VG Berlin, 02.12.2014 - 12 L 705.14

    Zulassung zum Studium im Studiengang Maschinenbau (Bachelor) im 1. Fachsemester …

  • VG Berlin, 08.01.2024 - 12 L 306.23
  • VG Berlin, 16.12.2021 - 12 L 339.21

    Vorläufige Zulassung im Masterstudiengang Architektur

  • VG Berlin, 12.02.2020 - 12 L 287.19

    Zur Berechnung der zur Verfügung stehenden Studienplätze im Land Berlin

  • VG Berlin, 11.02.2020 - 12 L 436.19

    Vorläufige Zulassung zum Studium im Eilverfahren; Berechnung der …

  • VG Berlin, 12.12.2018 - 12 L 256.18

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang Architektur

  • VG Berlin, 22.03.2024 - 12 L 317.23
  • VG Berlin, 16.03.2015 - 30 L 345.14

    Hochschulzulassung; HU Berlin; Grundschulpädagogik; WS 2014/15; Fakultätsreform …

  • VG Berlin, 06.02.2019 - 12 L 333.18

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre - Digitale …

  • VG Berlin, 02.12.2014 - 12 L 438.14

    Vorläufige Zulassung zum Studium im Studiengang Maschinenbau (Master) im 1. …

  • VG Berlin, 19.11.2013 - 12 L 829.13

    Vorläufige Zulassung zum Studium - Kapazitätsberechnung

  • VG Berlin, 12.03.2024 - 12 L 269.23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht