Rechtsprechung
| ArbG Berlin, 25.04.2007 - 30 Ca 19158/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 25.04.2007 - 30 Ca 19158/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - 12 Sa 1719/07
- BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
Betriebsübergang - Callcenter
Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. April 2007 - 30 Ca 19158/06 - werden zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - 12 Sa 1719/07
Betriebsstilllegung - Betriebsübergang - Funktionsnachfolge - Callcenter
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25.04.2007 - 30 Ca 19158/06 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Rn. 10 Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 25. April 2007 - 30 Ca 19158/06 - der Klage stattgegeben und antragsgemäß festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung der Beklagten zu 1.) vom 29. September 2006 nicht aufgelöst worden ist sowie die Beklagte zu 2.) zur vorläufigen Weiterbeschäftigung der Klägerin als Trainerassistentin verurteilt.
Rn. 15 das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. April 2007 - 30 Ca 19158/06 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
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