Rechtsprechung
| VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 41 ÄApprO
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 3. Semester - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (25)
- VG Berlin, 21.08.2013 - 30 K 36.11
Zulassung zum Studium der Humanmedizin in einem Modellstudiengang
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Der auf § 41 Approbationsordnung für Ärzte - ÄApprO - vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005) beruhende und auf eine Studiendauer von zehn Semestern angelegte sog. Modellstudiengang (vgl. die hier noch maßgebliche Studienordnung vom 8. Oktober 2012, amtliches Mitteilungsblatt der Charité Nr. 98 S. 740 ff., Prüfungsordnung ebenda S. 794 ff.) an der Charité besteht erst seit dem Wintersemester 2010/11 und ist - jedenfalls in der noch andauernden ersten Phase seiner Einführung - ein neuer, zu erprobender Studiengang i.S.v. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 StV (Urteil der Kammer vom 21. August 2013 - VG 30 K 36.11 u.a. - juris).Die Kammer hat die Rechtmäßigkeit der Einführung des Modellstudiengangs als zu erprobenden Studiengang im Fach Humanmedizin mit Urteil vom 21. August 2013 - VG 30 K 36.11 u.a. - bestätigt.
Insofern liegt es nahe, dass in diesen Formaten ein intensiveres Lernen als im herkömmlichen Unterricht am Krankenbett des Regelstudiengangs ermöglicht wird (vgl. Urteil der Kammer vom 21. August 2013, a.a.O.).
Nach den im Klageverfahren zum Sommersemester 2011 gewonnenen Erkenntnissen geschieht dies auch (vgl. Urteil der Kammer vom 21. August 2013 - a.a.O.).
Für die Einzelheiten der Ermittlung der Zahlen mittels eines automatisierten Abfrageprozesses über SAP wird auf das Urteil der Kammer vom 21. August 2013 (a.a.O.) Bezug genommen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 5 NC 73.12
Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2011/12; Modellstudiengang; …
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Auf den mit einem solchen Wechsel verbundenen Verlust von Studienzeit weist die Antragsgegnerin in der von den Studierenden zu unterzeichnenden Freiwilligkeitserklärung gemäß Anlage 1 zu § 3 Studienordnung hin (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - OVG 5 NC 73.12-).Weil seit Einführung des Modellstudiengangs ein Wechsel in ein höheres Semester des Modellstudiengangs an der Antragsgegnerin wegen Nichterfüllbarkeit der Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 BerlHZG derzeit ausscheidet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - OVG 5 NC 73.12 -), setzt die Antragsgegnerin auch keine Zulassungszahlen für höhere Fachsemester mehr fest (vgl. Zulassungszahlensatzung der Charité - Universitätsmedizin Berlin für das Wintersemester 2013/14 vom 31.Mai 2013, amtliches Mitteilungsblatt Nr. 115).
Soweit die Überschreitung der festgesetzten Zulassungszahl nicht allein auf einer Überbuchung im rechtstechnischen Sinn, sondern auf der Vornahme eines weiteren antizipierten Schwundausgleichs beruht, steht dies einer kapazitätsdeckenden Wirkung der in dieser Weise vergebenen Studienplätze nicht entgegen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Januar 2013 - OVG 5 NC 169.12 - B.A. S. 11f. und vom 14. Dezember 2012- OVG 5 NC 73.12 -).
Abgesehen davon stellt sich die Vergabe von 15 weiteren Studienplätzen als kapazitätsfreundlich dar (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - 5 NC 73.12 -).
- BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10
Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit; …
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Die Hochschule war - anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 (BVerwG 6 C 3.10 - juris) zugrunde liegenden Fall - nicht durch Landesrecht daran gehindert, über die in ihrer Zulassungszahlensatzung festgesetzte Zulassungszahl hinaus weitere Studienplätze zu vergeben (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - OVG 5 NC 136.11 - juris).Denn auch insoweit gilt, dass nur dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind, diese freien Studienplätze an gegen die Hochschule klagende Bewerber zu vergeben sind (vgl. zu den verschiedenen Möglichkeiten der Kapazitätsausschöpfung auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2009 - 5 NC 174.08
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten vorklinischen Fachsemester im SS …
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Eine Befugnis zur prozessualen Geltendmachung eines hinreichenden Ausbildungsangebotes, etwa durch die Einbeziehung von Patienten in außeruniversitären Krankenanstalten, kommt allerdings nur für Studierende in Betracht; im Kapazitätsstreit kann sich der Studienplatzbewerber nicht darauf berufen (Beschluss der Kammer vom 12. August 2008 - VG 30 A 6.08 - SoSe 2008 - B.A. S. 12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. April 2009 - OVG 5 NC 174.08 - SoSe 2008 - UA S. 9. -).Ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, ist dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 u.a. - [FU/Tiermedizin, WS 2004/05] …und vom 1. Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 - [Zahnmedizin, WS 2006/07], juris, Rn. 11; und zuletzt vom 14. April 2009 a.a.O. [Humanmedizin - Vorklinik SoSe 2008]).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 5 NC 136.11
Zulassung zum Modellstudiengang Charité-Universitätsmedizin Berlin WS 2010/11
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Sie ist nach wie vor ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung von Patientenzahlen zur Berechnung der patientenbezogenen Kapazität (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 13 B 1186/09 -, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - 5 NC 136/11 -, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - alle juris).Die Hochschule war - anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 (BVerwG 6 C 3.10 - juris) zugrunde liegenden Fall - nicht durch Landesrecht daran gehindert, über die in ihrer Zulassungszahlensatzung festgesetzte Zulassungszahl hinaus weitere Studienplätze zu vergeben (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - OVG 5 NC 136.11 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - 5 NC 74.09
Hochschulwechsel; Charité; Studiengang Humanmedizin; WS 2008/09; Zulassung zum 3. …
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Zu einem höheren Semester kann also nur zugelassen werden, wer den Leistungsstand erreicht hat, der ihm die Fortsetzung seines Studiums in diesem Fachsemester erlaubt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2009 - OVG 5 NC 74.09 - juris).Wird die Zulassung zu einem höheren Fachsemester eines Studienabschnitts, in dem noch keine Prüfung zu absolvieren ist, begehrt, kommt es somit auf die nach der Ausbildungsordnung für die in vorangegangenen Semestern zu erbringenden und nachzuweisenden Studienleistungen an (ständige Rechtsprechung der Kammer [vgl. Beschluss vom 17. März 2010 - VG 30 L 1863.10 - m.w.N. -Juris; Beschluss 16. Juli 2012 - VG 30 L 167.12-; zuletzt Beschluss vom 30. Juli 2013 - VG 30 L 156.13 - Juris] und des OVG Berlin-Brandenburg [vgl. Beschluss vom 11. September 2009 a.a.O., zuletzt Beschluss vom 8. Januar 2013 - OVG 5 NC 152.12 -]).
- OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12
Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im …
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Dem Verordnungsgeber steht bei der Frage, ob und in welchem Umfang Folgen aus dem Umstand der Verringerung der stationären Patientenressourcen zu ziehen sind, ein Einschätzungsspielraum zu (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. August 2013 2 NB 394/12 - juris). - VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv …
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Es kann auch im siebten Semester seit Einführung des Modellstudiengangs noch dahinstehen, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind, dass § 7 Abs. 3 KapVO das in vorklinischen und klinischen Studienabschnitt gegliederte Studium des Regelstudiengangs berücksichtigt, während die Studienstruktur des Modellstudiengangs nicht in der KapVO abgebildet ist (zur Erforderlichkeit der Anpassung zulassungsbeschränkender Normen an neue Studiengänge und deren Strukturen vgl. Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 - sowie zur Beobachtungs- und Überprüfungspflicht des Verordnungsgebers, ders. Beschluss vom 15. Januar 2014 - 109/13 - beide juris). - BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
Rücknahme der Gewährung von Übergangsgebührnissen; Frist für die Rücknahme eines …
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Die Kammer folgt damit weiterhin der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2013 - OVG 5 NC 9.13 - und anderer Obergerichte (etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Niedersachsen vom 22. August 2013 - 2 NB 394.12, Sächsisches Oberverwaltungsgericht - vom 20. Februar 2013 - NC 2 B 62.12 - alle juris). - OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09
Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …
Auszug aus VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13
Sie ist nach wie vor ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung von Patientenzahlen zur Berechnung der patientenbezogenen Kapazität (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 13 B 1186/09 -, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - 5 NC 136/11 -, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - alle juris). - OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 5 NC 1.07
Zulassung zum Studium der Tiermedizin unter Berücksichtigung des …
- OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 5 NC 60.11
Zulassung zum Modellstudiengang Charité-Universitätsmedizin Berlin WS 2010/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 5 NC 9.13
Verminderung der Lehrverpflichtung für die Vorsitzendentätigkeit in zwei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2009 - 13 B 1186/09
Einbeziehung von Privatpatienten bei der Ermittlung einer patientenbezogenen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 NC 107.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 5 NC 60.12
Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2011/12; Modellstudiengang; …
- VG Berlin, 05.08.2013 - 30 L 2.13
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester …
- VG Berlin, 19.02.2013 - 30 L 480.12
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …
- VG Berlin, 16.07.2012 - 30 L 22.12
Zulassung zum Studium bei der Erprobung neuer Studiengänge ; Zulassung zum …
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
- OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung; …
- VG Berlin, 20.03.2014 - 30 L 315.13
Vorläufige Zulassung zum Studium - Modellstudiengang Medizin
- VG Berlin, 30.07.2013 - 30 L 156.13
Hochschulrecht; Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Wechsel von …
- VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4309/19
Zulassung zum 1. Fachsemester; Vorklinischer Studienabschnitt; Kapazität; Studium …
Das Gericht sieht keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Aussage zu zweifeln, zumal auch von Klägerseite keine konkreten Anhaltspunkte für einen systematischen, dauerhaften Ausfall im Curriculum und Studienplan vorgesehener Lehrveranstaltungen benannt wurden, wovon das Gericht nebenbei bemerkt in all den Jahren, wenn es denn so wäre, auch früher oder später Kenntnis erlangt hätte, da es in einem solchen Fall dann zu Klagen gekommen wäre, mit denen Prüfungsentscheidungen der Beklagten unter Hinweis auf einen massiven Ausfall der zur Prüfungsvorbereitung maßgeblichen Lehrveranstaltungen angefochten worden wären (…in diesem Sinne auch VGH Bad.-Württ., U. v. 22.03.1991 - NC 9 S 81/90 -, juris, Rn. 17: "In der mündlichen Verhandlung hat der Rektor der Beklagten die Valutierung des Studienplans in der Ausbildungspraxis ["mit Akribie"] bestätigt, was wegen der zahlreichen bereits während des Studiums zu erbringenden Leistungsnachweise und abzulegenden Prüfungen auch schwerlich anders vorstellbar ist"; auch die von einem der Kläger zitierte Entscheidung des OVG Saarl., s.o., lässt die ausdrückliche Erklärung der Hochschule im Termin mit dem Hinweis genügen, dass eine Falschaussage andernfalls ja mindestens dienstrechtlich-disziplinarische Konsequenzen hätte - so etwa auch VG Berlin, VG Berlin, B. v. 26.03.2014 - 30 L 813.13 -, juris, Rn. 47). - VG Berlin, 19.04.2016 - 3 K 1060.14
Zulassung zum Studium
Zur Begründung wird angeführt, der Studierende habe damit sein Teilhaberecht aus Art. 12 Abs. 1 GG an den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazitäten bereits ausgeschöpft und es sei nicht geboten, einem Studierenden, der schon in einem Studiengang seiner Wahl zugelassen war, die teilweise Wiederholung eines bereits absolvierten Studiums an einer anderen Hochschule zu ermöglichen (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 21. November 2014 - VG 12 L 816.14 -, juris, Rn. 4, vom 26. März 2014 - VG 30 L 813.13 -, juris, Rn. 21; vom 5. Januar 2012 - VG 30 L 1422.11 -, S. 3 UA…, vom 30. Juni 2011 - VG 30 L 1789.10 - juris, Rn. 4 und 6; Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 7. September 2010 - OVG 5 NC 68.10 -, S. 3 BA; vom 29. Juni 2007 - OVG 5 NC 21.07 -, S. 3 f. BA, vom 4. Mai 2004 - OVG 5 NC 409.04 -, S. 2 BA;… vgl. aber zum Teil einschränkend die Beschlüsse der 3. Kammer des VG Berlin vom 6. Dezember 2011 - VG 3 L 814.11 u.a. - juris, Rn. 4). - VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4536/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum ersten klinischen Semester; …
Rn. 25 Zwar trifft es insofern zu, dass eine ganze Reihe von Verwaltungsgerichten in der Tat jedenfalls dann, wenn die Bettenzahlen über die dem Berechnungsstichtag vorangegangenen Jahre hinweg auf- und abgestiegen sind, zum Ausgleich dieser Schwankungen auf einen Durchschnittswert aus den Bettenzahlen der vergangenen drei Jahre abstellen, und nur dann allein die letztjährige Zahl der tagesbelegten Betten zugrunde legen, wenn diese Zahl den Endpunkt eines über die Vorjahre hinweg festzustellenden kontinuierlichen Anstiegs bzw. kontinuierlichen Abfalls der Bettenzahl darstellt (…so etwa OVG NdS., B. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, juris, Rn. 11;… HessVGH, B. v. 07.06.2017 - 10 B 174/17.FM.W6 - VG Göttingen, B. v. 27.04.2012 - 8 C 1/12 -, juris, Rn. 76; VG Berlin, B. v. 26.03.2014 - 30 L 813.13 -, juris, Rn. 41;… VG Frankfurt, B. v. 03.12.2018 - 3 L 3439/18.FM.W18 -, juris, Rn. 28 unter Verweis auf HessVGH, B. v. 07.06.2017 - 10 174/17.FM.W6 - S. 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".