Weitere Entscheidung unten: FG Nürnberg, 15.11.1994

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 30.04.1993 - O 30/93   

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https://dejure.org/1993,19981
LG Stuttgart, 30.04.1993 - O 30/93 (https://dejure.org/1993,19981)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.1993 - O 30/93 (https://dejure.org/1993,19981)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 1993 - O 30/93 (https://dejure.org/1993,19981)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 15.11.1994 - I 30/93   

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https://dejure.org/1994,36278
FG Nürnberg, 15.11.1994 - I 30/93 (https://dejure.org/1994,36278)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15.11.1994 - I 30/93 (https://dejure.org/1994,36278)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15. November 1994 - I 30/93 (https://dejure.org/1994,36278)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 336
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 2480/16

    Körperschaftsteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Mitgliederbeiträge eines

    Dies ist der Fall, wenn ein von einem Verband unterhaltener wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der gesamten Tätigkeit insgesamt das Gepräge gibt (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 15.11.1994 I 30/93, EFG 1995, 336).
  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3298/00

    Zur Voraussetzung der allgemeinen Interessenvertretung für die Annahme eines

    Sie muss aber dem Berufsstand oder Wirtschaftszweig als solchem und damit den Angehörigen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges unabhängig von einer Mitgliedschaft bei dem Verband zugute kommen (FG Nürnberg, Urteil vom 15.11.1994 I 30/93, EFG 1995, 336).
  • FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 3 K 66/94

    Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen; Finanzgerichtliche

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  • FG Baden-Württemberg, 07.07.1998 - 4 K 305/97

    Erlaß von Nachforderungszinsen aus sachlicher Billigkeit

    Durch die Regelung des § 233a AO sollen im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Liquiditätsvorteile, die aus dem verspäteten Erlass von Steuerbescheiden entstanden sind, jedenfalls für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer abgeschöpft werden (BFH-Urteil vom 8. September 1993 - I 30/93 -, BFHE 172, 304 , BStBl II 1994, 81 m.w.N.).
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