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Rechtsprechung
   AG Darmstadt, 04.07.2007 - 300 C 159/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36662
AG Darmstadt, 04.07.2007 - 300 C 159/07 (https://dejure.org/2007,36662)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 04.07.2007 - 300 C 159/07 (https://dejure.org/2007,36662)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 300 C 159/07 (https://dejure.org/2007,36662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agierendes Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 - 31 C 2956/06 - NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 - 300 C 159/07 -).
  • AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17

    Leitsatz des Einsenders:Entziehungszinsen für die merkantile Wertminderung sind …

    Im Falle etwaiger Kürzungen, sonstiger rechtlicher Probleme oder Zahlungsverweigerung durch die Beklagtenseite (wie hier bezüglich der geltend gemachten Entziehungszinsen sowie der Höhe der Kostenpauschale), hätte sich die Klägerin zur weiteren Durchsetzung ihrer Ansprüche immer noch der Dienste eines Rechtsanwaltes bedienen können (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1994, Az. VI ZR 3/94; so auch AG Darmstadt, Urteil vom 04.07.2007, Az. 300 C 159/07).
  • AG Gardelegen, 02.06.2015 - 31 C 218/14

    Unfallschadensregulierung - Recht auf Anwalt für Privatperson bestätigt

    Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agierendes Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 - 31 C 2956/06 - NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 - 300 C 159/07 -).
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