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   LG Hamburg, 21.01.2005 - 308 O 462/03   

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LG Hamburg, 21.01.2005 - 308 O 462/03 (https://dejure.org/2005,58630)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2005 - 308 O 462/03 (https://dejure.org/2005,58630)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 308 O 462/03 (https://dejure.org/2005,58630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mz-web.de (Pressemeldung, 24.01.2005)

    Herstellung von Sitzmöbel-Kopien untersagt

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 308 O 255/07

    Deutscher Urheberrecht: Verletzung des Verbreitungsrechts durch öffentliches

    Mit Vertrag vom 01.11.1965 (Anlage B 32 sowie Anlage K 124 zum Verfahren 308 O 462/03) hätte M. v. der R. der K. A., Inc.

    Im Jahre 1970 habe M. B. mit Wirkung vom 01.12.1968 einen Vertrag mit ihrer Rechtsvorgängerin, der G. S.p.A., geschlossen (Anlage B 1 sowie aus dem Verfahren 308 O 462/03 Anlage. K 128).

    Aus der Akte 308 O 462/03 wurden die Anlagen K 124 (Vertrag mit M. v. der R. vom 01.11.1965) und K 128 (Vertrag mit M. B. mit Datum 01.12.1968) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Bezüglich des Sessels und des Hockers der "Barcelona"-Serie, des Stuhls "Brno" und des Stuhls "Wassily" hat die Kammer bereits durch ein den Parteien bekanntes Urteil vom 21.01.2005 zum Aktenzeichen 308 O 462/03 gegen einen in D. ansässigen gewerblichen Abnehmer der Beklagten zu 1) festgestellt, dass es sich um Werke der angewandten Kunst handelt.

    a) Der Rechtserwerb begann mit Rechtseinräumungen durch M. v. der R. persönlich durch den Vertrag vom 01./08.11.1965 (Anlage B 32 sowie Anlage K 124 zum Verfahren 308 O 462/03).

    Die (als Anlage K 124 im Verfahren 308 O 462/03 vorgelegte) von der D. Botschaft in W. beglaubigte Kopie belegt die Übereinstimmung mit der Originalvereinbarung sowie die Existenz und den Wortlaut der dem Original beigefügten Anlage (Exhibit 1), in der die einzelnen Möbelstücke aufgeführt sind.

    bb) Diese Vereinbarung wurde erneuert durch den Vertrag aus dem Jahr 1970 mit Wirkung vom 01.12.1968 zwischen B. und der G. S.p.A. (Anlage B 1 sowie Anlage K 128 aus dem Verfahren 308 O 462/03).

    Aus der als Anlage (K 128 zum Verfahren 308 O 462/03) vorgelegten beglaubigten Kopie ergibt sich die Übereinstimmung mit dem Originalvertrag.

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