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   AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06   

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AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06 (https://dejure.org/2007,9975)
AG Neumünster, Entscheidung vom 03.04.2007 - 31 C 1338/06 (https://dejure.org/2007,9975)
AG Neumünster, Entscheidung vom 03. April 2007 - 31 C 1338/06 (https://dejure.org/2007,9975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zulässige Sperrung des eBay-Accounts nach Verleihung an Dritte mit anschließender Rechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Zurverfügungstellung eines eBay-Accounts für die Platzierung von Angeboten auf der Internetplattform; Anspruch auf Schadensersatz wegen Sperrung des zur Verfügung gestellten eBay-Accounts durch eBay infolge einer Vielzahl ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesperrter Verkäufer mietet fremden Internetaccount - Sittenwidrige Vereinbarung zu Lasten des Internet-Auktionshauses

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1544
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84

    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Auch kommt ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns nach § 252 BGB in Betracht, selbst wenn der Geschädigte keinen Rechtsanspruch darauf gehabt hat (vgl. MüKo-BGB/Oetker, § 252 Rn 7 m.w.N.), eine tatsächliche Erwerbsaussicht genügt (vgl. BGH NJW 1986, 1486, 1487).

    Jedoch gilt dies nicht ausnahmslos: Ein tatsächlich zu erwartender Gewinn ist nicht ersatzfähig, wenn er nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbots hätte erzielt werden können (vgl. BGH NJW 1986, 1486, 1487).

    Der Geschädigte kann als entgangenen Gewinn nicht fordern, was er nur mit rechtswidrigen Mitteln erlangt hätte; er soll im Wege des Schadensersatzes nicht einen Gewinn erhalten, dessen Erzielung andere gesetzliche Vorschriften gerade verhindern wollen (vgl. BGH NJW 1986, 1486, 1487; zum Meinungsstand betreffend § 138 BGB vgl. MüKo-BGB/Oetker, § 252 Rn. 9 ff m.w.N.; Lange/Schiemann, Schadensersatz, S. 350; Halfpap, Der entgangene Gewinn, S. 262).

  • KG, 05.08.2005 - 13 U 4/05

    Internethandel: Sperrung eines eBay Nutzers

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Anhaltspunkte dafür, dass diese Sperrung unwirksam gewesen wäre, lassen sich weder dem Vortrag der Parteien noch der Aussage des Zeugen S entnehmen (vgl. zur Problematik der Account-Sperrung KG NJW-RR 2005, 1630 m. Anm. v. Heckmann jurisPR-ITR 2/2006 Anm. 2; Hoffmann NJW 2006, 2602, 2606 m.w.N.).

    Der Sperrung eines Accounts liegt das Interesse des Marktplatzbetreibers eBay zugrunde, auch im Interesse der anderen Nutzer die Seriosität und Verlässlichkeit des Handelsgeschehens zu gewährleisten; Manipulationen am Handelsplatz können zu einem Vertrauensverlust der übrigen Marktteilnehmer führen und letztlich die Funktionsfähigkeit des eBay-Marktgeschehens gefährden (vgl. KG NJW-RR 2005, 1630).

    eBay hat ein berechtigtes Interesse daran, dass wirksame Sperrungen nicht umgangen werden, indem unter einem neuen Account das Geschäft, welches unter einem gesperrten Account betrieben wurde, fortgeführt wird; die Umgehung der Sperrung stellt daher einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertrauensgrundlage dar (vgl. KG NJW-RR 2005, 1630, 1631).

  • LG Bonn, 07.12.2004 - 11 O 48/04

    Verantwortlichkeitdes Inhabers eines eBay-Accounts für Wettbewerbsverstöße

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Der über den Plattformbetreiber eBay geschlossene Vertrag kommt in der Regel (nach den Grundsätzen zum Handeln unter fremden Namen) zwischen dem Erwerber der angebotenen Ware und dem Namensträger des Accounts zustande (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676; OLG München NJW 2004, 1328; LG Bonn WRP 2005, 640; MMR 2002, 255, 257; Wiebe in Spindler/Wiebe, Internetauktionen, S. 84 f).

    Zudem bleibt der Inhaber des Accounts auch im Falle der Nutzungsüberlassung für etwaige Rechtsverletzungen, die durch den Nutzer bei der Abwicklung seiner Geschäfte veranlasst werden, verantwortlich (vgl. zu Markenrechtsverletzungen: OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1204, 1205; zu Wettbewerbsverstößen: LG Bonn, WRP 2005, 640, 641).

  • OLG München, 05.02.2004 - 19 U 5114/03

    Rechtsfolgen der Beteiligung an einer Internet-Auktion unter fremdem

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Der über den Plattformbetreiber eBay geschlossene Vertrag kommt in der Regel (nach den Grundsätzen zum Handeln unter fremden Namen) zwischen dem Erwerber der angebotenen Ware und dem Namensträger des Accounts zustande (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676; OLG München NJW 2004, 1328; LG Bonn WRP 2005, 640; MMR 2002, 255, 257; Wiebe in Spindler/Wiebe, Internetauktionen, S. 84 f).
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05

    Zustandekommen von Verträgen über Internet-Plattformen

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Der über den Plattformbetreiber eBay geschlossene Vertrag kommt in der Regel (nach den Grundsätzen zum Handeln unter fremden Namen) zwischen dem Erwerber der angebotenen Ware und dem Namensträger des Accounts zustande (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676; OLG München NJW 2004, 1328; LG Bonn WRP 2005, 640; MMR 2002, 255, 257; Wiebe in Spindler/Wiebe, Internetauktionen, S. 84 f).
  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 42/92

    Schadensersatz wegen Irak-Embargos

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, dass der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, die dem Geschädigten nach der Rechtsordnung nicht zusteht, keinen ersatzfähigen Schaden darstellt (vgl. BGH NJW 1994, 858, 860).
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Maßgebend ist, ob die Rechtsordnung die zivilrechtliche Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, nicht nur die Vornahme des Rechtsgeschäfts, missbilligt (vgl. BGH NJW 1980, 775 ff. unter ausdrücklicher Erwähnung auf §§ 134, 138 BGB).
  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95

    Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Wenngleich die Verletzung von Vertragsrechten Dritter nicht ohne Weiteres die Sittenwidrigkeit begründet, so gilt etwas anderes in dem Falle des bewussten Zusammenwirkens zum Nachteil des Dritten (vgl. BGH NJW-RR 1996, 869).
  • LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00

    Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Der über den Plattformbetreiber eBay geschlossene Vertrag kommt in der Regel (nach den Grundsätzen zum Handeln unter fremden Namen) zwischen dem Erwerber der angebotenen Ware und dem Namensträger des Accounts zustande (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676; OLG München NJW 2004, 1328; LG Bonn WRP 2005, 640; MMR 2002, 255, 257; Wiebe in Spindler/Wiebe, Internetauktionen, S. 84 f).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2005 - 6 W 20/05

    Überlassung eines eBay-Accounts an Dritte: Verantwortlichkeit des

    Auszug aus AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06
    Zudem bleibt der Inhaber des Accounts auch im Falle der Nutzungsüberlassung für etwaige Rechtsverletzungen, die durch den Nutzer bei der Abwicklung seiner Geschäfte veranlasst werden, verantwortlich (vgl. zu Markenrechtsverletzungen: OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1204, 1205; zu Wettbewerbsverstößen: LG Bonn, WRP 2005, 640, 641).
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