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   AG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 31 C 1884/16 (17)   

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https://dejure.org/2018,42394
AG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 31 C 1884/16 (17) (https://dejure.org/2018,42394)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.10.2018 - 31 C 1884/16 (17) (https://dejure.org/2018,42394)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 31 C 1884/16 (17) (https://dejure.org/2018,42394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallverursacher muss auch für die Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallverursacher muss auch für die Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unbrauchbare Gutachten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Restwert eines Autos falsch berechnet - Kfz-Versicherung des Unfallverursachers muss trotz der Fehler die Kosten des Sachverständigengutachtens tragen

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 19.12.2018)

    Unfallverursacher muss für fehlerhaftes Gutachten zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Muss die Haftpflicht des Unfallgegners auch fehlerhaftes Restwert-Gutachten erstatten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen - Fehler des Sachverständigen sind Geschädigtem nicht zurechenbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 31 C 1884/16
    Nur dann käme bei einem neun Jahre alten Fahrzeug grundsätzlich eine entsprechende Erstattungsfähigkeit in Betracht (vgl. etwa BGH NJW 2017, 2182 Rn. 8).
  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 31 C 1884/16
    Das gilt auch nach der Stellungnahme vom 08.09.2016, da es an der Darlegung der Einholung mindestens dreier Angebote (vgl. BGH NJW 2010, 605 Tz. 11) nach wie vor fehlt.
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 31 C 1884/16
    Zur vorgerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen darf sich der Geschädigte daher anwaltlicher Hilfe bedienen, wenn dies aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war, wobei keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1995, 446 (447)).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 31 C 1884/16
    Wer einen Schaden verschuldet, hat alle Aufwendungen zu ersetzen, die bei der gegebenen Sachlage zur Schadensabwendung vernünftig und zweckmäßig schienen, wozu grundsätzlich auch die dem Geschädigten bei der Schadensbeseitigung entstandenen Rechtsanwaltskosten gehören (BGH NJW 1986, 2243 (2244 f.)).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 31 C 1884/16
    Deshalb handelt es sich um Kosten des Rechtsstreits (vgl. BGH NJW 2012, 1370 Rn. 11), deren Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren geltend zu machen und zu prüfen ist.
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