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   LG Köln, 13.06.2017 - 31 O 42/17   

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LG Köln, 13.06.2017 - 31 O 42/17 (https://dejure.org/2017,55011)
LG Köln, Entscheidung vom 13.06.2017 - 31 O 42/17 (https://dejure.org/2017,55011)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 31 O 42/17 (https://dejure.org/2017,55011)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 20.09.2016 - 33 O 78/16
    Auszug aus LG Köln, 13.06.2017 - 31 O 42/17
    Dass die Produkte der Antragstellerin "Freeflyer" und "Multiflyer" wettbewerbliche Eigenart besitzen, hat die Kammer in ihrem Urteil vom 20.09.2016 im beigezogenen Parallelverfahren 33 O 78/16 bereits festgestellt.

    Die Antragsgegner haben im hiesigen Verfahren - anders als noch bspw. im Parallelverfahren 33 O 78/16 - die generelle wettbewerbliche Eigenart der Produkte der Antragstellerin auch nicht mehr ausdrücklich in Frage gestellt.

    Soweit die Antragsgegner in den Anlagen AG 6 - 73 diverse Umfeldprodukte vorgetragen haben, so handelt es sich teilweise, nämlich bei den Anlagen AG 6 - 22, um Abbildungen, welche der Kammer bereits bei ihrer Entscheidung in der Parallelsache 33 O 78/16 vorlagen und die nach Auffassung der Kammer insbesondere bereits mangels Vortrags zu Art und Umfang des Vertriebs der jeweiligen Produkte nicht geeignet waren, die wettbewerbliche Eigenart der Produkte der Antragstellerin zu schmälern (s.o.).

    Hierzu hatte die Kammer im Parallelverfahren 33 O 78/16 ausgeführt wie folgt:.

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung

    Auszug aus LG Köln, 13.06.2017 - 31 O 42/17
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2010, 80 - LiKEaBIKE ; BGH GRUR 2016, 730 - Herrnhuter Stern ).

    Dabei müssen gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sein, die die wettbewerbliche Eigenart des Erzeugnisses ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (vgl. BGH GRUR 2016, 730 - Herrnhuter Stern ).

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Markteinführung der Nachahmung (vgl. BGH GRUR 2016, 730 Tz. 58 - Herrnhuter Stern).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus LG Köln, 13.06.2017 - 31 O 42/17
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2010, 80 - LiKEaBIKE ; BGH GRUR 2016, 730 - Herrnhuter Stern ).

    Allerdings kann der Grad der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnisses durch seine tatsächliche Bekanntheit im Verkehr noch verstärkt werden (vgl. BGH GRUR 2010, 80 Tz. 36 f.- LIKEaBIKE).

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 6 U 110/17

    Auch Spieltürme bzw. Spielgerüste können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen

    Die Berufung der Antragsgegner gegen das am 13.06.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 42/17 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 28.09.2021 - 33 O 62/20
    Die Kammer hat dort angenommen, dass es sich bei den jeweiligen Beklagtenprodukten, nicht zuletzt aufgrund der identisch übernommenem A-förmigen Stützkonstruktion und eines sich entsprechenden Gesamteindruckes der dort streitgegenständlichen Spieltürme, um nahezu identische Nachahmungen der klägerischen Spieltürme handelt (Kammer, Urt. v. 20.09.2016 - 33 O 78/16 , S. 12 und 15, vorgelegt als Anlage K7, Gericht, Urt. v. 13.06.2017 - 31 O 42/17, S. 15, vorgelegt als Anlage K8), die unter der Prämisse einer glaubhaft gemachten gewissen Bekanntheit zur Annahme einer unlauteren Herkunftstäuschung ausreichend waren.
  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 325/19
    Die Kammer hat dort angenommen, dass es sich bei den angegriffenen Produkten um nahezu identische Nachahmungen der Spieltürme der Antragstellerin handelt (33 O 146/19, 33 O 78/16, 31 O 42/17 vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 20.12.2017 - 6 U 110/17, BeckRS 2017, 140521), die unter dieser Prämisse eine gewisse Bekanntheit zur Annahme einer unlauteren Herkunftstäuschung ausreichend erscheinen ließen.
  • LG Köln, 12.10.2021 - 31 O 63/20
    Insoweit sei auf die Erwägungen des als Anl. Ast 29 vorgelegten Urteils der Kammer vom 13.06.2017 zum Az. 31 O 42/17 verwiesen:.
  • LG Köln, 28.05.2019 - 33 O 119/18

    Ansprüche bei wettbewerbswidriger Nachahmung eines hölzernen Spielturms

    Dass und warum der "N " wettbewerbliche Eigenart besitzt, hat die Kammer in ihren Urteilen vom 20.09.2016 im Verfahren 33 O 78/16 sowie vom 13.06.2017 im Verfahren 31 O 42/17 bereits festgestellt und wie folgt begründet:.
  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 54/20
    Des Weiteren hat die Kammer dort angenommen, dass es sich bei den jeweiligen Beklagtenprodukten um nahezu identische Nachahmungen der klägerischen Spieltürme handelt (33 O 146/19, 33 O 78/16, 31 O 42/17 vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 20.12.2017 - 6 U 110/17, BeckRS 2017, 140521), die unter dieser Prämisse eine gewisse Bekanntheit zur Annahme einer unlauteren Herkunftstäuschung ausreichend erscheinen ließen.
  • LG Köln, 28.09.2021 - 33 O 123/19
    Die Kammer hat dort angenommen, dass es sich bei den jeweiligen Beklagtenprodukten, nicht zuletzt aufgrund der identisch übernommenem A-förmigen Aufnahme des Schaukelbalkens und eines sich entsprechenden Gesamteindruckes der dort streitgegenständlichen Spieltürme, um nahezu identische Nachahmungen der klägerischen Spieltürme handelt (LG Köln, Urt. v. 20.09.2016 - 33 O 78/16 , S. 12 und 15; LG Köln, Urt. v. 13.06.2017 - 31 O 42/17, S. 15), die unter dieser Prämisse eine glaubhaft gemachte, gewisse Bekanntheit zur Annahme einer unlauteren Herkunftstäuschung ausreichend erscheinen lassen.
  • LG Köln, 12.10.2021 - 33 O 24/20
    Des Weiteren hat die Kammer dort angenommen, dass es sich bei den jeweiligen Beklagtenprodukten um nahezu identische Nachahmungen der klägerischen Spieltürme handelt (33 O 146/19, 33 O 78/16, 31 O 42/17 vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 20.12.2017 - 6 U 110/17, BeckRS 2017, 140521), die unter dieser Prämisse eine gewisse Bekanntheit zur Annahme einer unlauteren Herkunftstäuschung ausreichend erscheinen ließen.
  • LG Stuttgart, 08.06.2018 - 31 O 41/17

    Aktiengesellschaft: Abführung des ganzen Gewinns an das herrschende Unternehmen

    Das gilt auch für die namens der Kläger Ziff. 2 bis Ziff. 6 erhobene, zunächst unter 31 O 42/17 KfH anhängige Klage.
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