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   LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15   

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LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15 (https://dejure.org/2016,78396)
LG Köln, Entscheidung vom 21.04.2016 - 31 O 469/15 (https://dejure.org/2016,78396)
LG Köln, Entscheidung vom 21. April 2016 - 31 O 469/15 (https://dejure.org/2016,78396)
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  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Die Berufung auf eine nur formale Rechtsstellung als Inhaber bzw. ausschließlicher Lizenznehmer eines Kennzeichenrechts widerspricht den Grundsätzen von Treu und Glauben und ist daher rechtsmissbräuchlich (BGH GRUR 2001, 242 - Classe E).

    Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung durch die Antragsgegnerin ist auszugehen, da ihre Lizenzgeberin eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen angemeldet hat, hinsichtlich der in Rede stehenden Marke kein ernsthafter Benutzungswille ersichtlich ist - vor allem zur Benutzung in einem eigenen Geschäftsbetrieb oder für dritte Unternehmen aufgrund eines bestehenden oder potentiellen konkreten Beratungskonzepts - und die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH GRUR 2001, 242 - Classe E).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Dem Interesse der Antragsgegnerin, zur Verteidigung ihrer Markenrechte und zur Aufrechterhaltung ihres Vertriebssystems gegen (vermeintliche) Markenverletzungen durch Abnehmer vorzugehen, steht das Interesse der Antragstellerin gegenüber, einem unter Umständen sogar existenzgefährdenden Eingriff in ihre Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber ihren Abnehmern entgegenzutreten (vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Ob eine Prozessvollmacht tatsächlich bestand, ist im Hinblick auf den erforderlichen Vertrauensschutz für die Gegenseite unerheblich (vgl. BGHZ 118, 312, 322; BGH NJW 2002, 1728, 1729).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Denn der abgemahnte Abnehmer wird häufig, zumal wenn er auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, geneigt sein, sich der Verwarnung zu beugen, um damit den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Wege zu gehen (BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Ob eine Prozessvollmacht tatsächlich bestand, ist im Hinblick auf den erforderlichen Vertrauensschutz für die Gegenseite unerheblich (vgl. BGHZ 118, 312, 322; BGH NJW 2002, 1728, 1729).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Die Frage, ob sich die Rechtswidrigkeit schon daraus ergibt, dass die Verwarnung unberechtigt war (in diesem Sinne BGHZ 38, 200 - Kindernähmaschinen), oder ob sie erst aufgrund einer Abwägung der im Einzelfall gegenüberstehenden Interessen und Güter festgestellt werden kann, weil es sich bei dem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand handelt, kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 126/12

    Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer "Spekulationsmarke"

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Sie kann allerdings relevant sein, wenn die Haftung für Gebühren- oder Schadensersatzforderungen bei unberechtigten Abmahnungen limitiert werden soll (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211).
  • KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04

    Wahrung der Vollziehungsfrist für eine einstweilige Verfügung: Zustellung einer

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Denn die Zustellung der einstweiligen Verfügung von Anwalt zu Anwalt war abgeschlossen, als das Empfangsbekenntnis am 18.01.2016 beim Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin einging (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 9 U 166/04 -, juris m.w.N.; Zöller/Stöber ZPO, 31. Aufl. (2016), § 174 Rn. 19).
  • LG Hamburg, 21.01.2016 - 312 O 637/15
    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    So habe das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 21.01.2016 (Az. 312 O 637/15) eine entsprechende Verbotsverfügung zu Gunsten der Antragsgegnerin gegenüber der S UG & Co. KG und deren Geschäftsführer B10 erlassen.
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