Rechtsprechung
LG Köln, 28.11.2013 - 31 O 130/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Liegt ein Wettbewerbsverhältnis lediglich marginal vor, kann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbrauch einer Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen im Falle des Nichtbestehens eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses und des Betreibens einer massenhaften Abmahnung in der Vergangenheit
- kanzlei.biz
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei marginalem Wettbewerbsverhältnis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Marginales Wettbewerbsverhältnis als Indiz für rechtsmissbräuchliche Abmahnung - Onlineanbieter gegen lokalen Einzelhändler
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Marginales Wettbewerbsverhältnis als Indiz für Rechtsmissbrauch
- Jurion (Kurzinformation)
Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen kann bei marginalem Wettbewerbsverhältnis rechtsmissbräuchlich sein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
Bauheizgerät
Auszug aus LG Köln, 28.11.2013 - 31 O 130/13
Auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter kann in die Betrachtung einzubeziehen sein (BGH GRUR 2012, 730 Bauheizgerät). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus LG Köln, 28.11.2013 - 31 O 130/13
Umso wichtiger ist es, dass die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG immer dann eine Handhabe bietet, wenn wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung missbräuchlich geltend gemacht werden, insbesondere wenn sachfremde Ziele die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung darstellen (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG aF BGHZ 144, 165, 169 f. - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; WRP 2001, 148 - Vielfachabmahner). - BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99
Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung
Auszug aus LG Köln, 28.11.2013 - 31 O 130/13
Diese Regelung gilt nicht nur für die gerichtliche, sondern auch für die außergerichtliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs und damit insbesondere für die Abmahnung (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG aF BGH GRUR 2002, 715, 717 Scanner-Werbung; BGHZ 149, 371, 373 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus LG Köln, 28.11.2013 - 31 O 130/13
Umso wichtiger ist es, dass die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG immer dann eine Handhabe bietet, wenn wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung missbräuchlich geltend gemacht werden, insbesondere wenn sachfremde Ziele die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung darstellen (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG aF BGHZ 144, 165, 169 f. - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; WRP 2001, 148 - Vielfachabmahner). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98
Scanner-Werbung
Auszug aus LG Köln, 28.11.2013 - 31 O 130/13
Diese Regelung gilt nicht nur für die gerichtliche, sondern auch für die außergerichtliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs und damit insbesondere für die Abmahnung (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG aF BGH GRUR 2002, 715, 717 Scanner-Werbung; BGHZ 149, 371, 373 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).