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   OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13   

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https://dejure.org/2014,2033
OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13 (https://dejure.org/2014,2033)
OLG München, Entscheidung vom 11.02.2014 - 31 Wx 468/13 (https://dejure.org/2014,2033)
OLG München, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 31 Wx 468/13 (https://dejure.org/2014,2033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristwahrender Eingang eines Schriftsatzes bei Übermittlung per Telefax

  • Betriebs-Berater

    Fiktion des fristwahrenden Eingangs eines Schriftsatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 1, 4 SpruchG
    Fristwahrender Eingang eines Schriftsatzes bei Übermittlung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fiktion des fristwahrenden Eingangs eines Schriftsatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1405
  • WM 2014, 894
  • BB 2014, 514
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13
    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er - wie im vorliegenden Fall - rechtzeitig - am Morgen des letzten Tags der Antragsfrist - mit der Übermittlung beginnt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2857, bestätigt durch BVerfG NJW 2001, 3473, s.a. BGH, Beschluss v. 11.12.2013, XII ZR 229/13, Rdn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13
    Allerdings darf dabei den Verfahrensbeteiligten der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten gerichtlichen Überprüfung nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 69, 381 , st. Rspr.; zuletzt Beschluss vom 26.06.2012, 1 BvR 285/11, BeckRS 2012 55218).
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13
    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er - wie im vorliegenden Fall - rechtzeitig - am Morgen des letzten Tags der Antragsfrist - mit der Übermittlung beginnt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2857, bestätigt durch BVerfG NJW 2001, 3473, s.a. BGH, Beschluss v. 11.12.2013, XII ZR 229/13, Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13
    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens wird das Landgericht im Rahmen der noch zu treffenden Hauptsacheentscheidung zu befinden haben (vgl. dazu BGH, NJW 2006, 693 Rdn. 28 f.).
  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12

    Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax

    Auszug aus OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13
    Der "OK"-Vermerk belege nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (NJW 2013, 2514 ).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen

    Auszug aus OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13
    Das kann zur Folge haben, dass sich das Gericht nicht die erforderliche Überzeugung von deren Richtigkeit verschaffen kann (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2012, 701 ).
  • BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs

    Auszug aus OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13
    Allerdings darf dabei den Verfahrensbeteiligten der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten gerichtlichen Überprüfung nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 69, 381 , st. Rspr.; zuletzt Beschluss vom 26.06.2012, 1 BvR 285/11, BeckRS 2012 55218).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 U 129/15

    Herausgabeansprüche des früheren Besitzers gegen den Insolvenzverwalter

    Zumindest dann ist der fristgerechte Eingang der Berufungsbegründung zu unterstellen (so auch OLG München, NJW-RR 2014, 1405 f.).
  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines

    Der beschließende Senat sieht keine Veranlassung, von diesem Grundsatz deshalb abzuweichen, weil "der Kläger (...) keine Möglichkeit (hat), potentielle, in der Sphäre des Gerichts liegende, Fehlerquellen auszuschließen" (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 22.9.2016, 5 U 129/15, ZInsO 2017, 96, juris Rn. 30) oder weil "ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die abgesandten Signale - rechtzeitig - eingegangen sind, das Empfangsgerät aber keinen vollständigen Ausdruck gefertigt hat" (vgl. OLG München, Beschl. v. 11.2.2014, 31 Wx 468/13, NJW-RR 2014, 1405, juris Rn. 9 ff.).
  • OLG München, 06.06.2018 - 20 U 2297/17

    Eingang fristwahrendes Fax ohne Ausdruck

    Wenn jedoch Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die abgesandten Signale im Empfangsgerät des Gerichts vollständig eingegangen sind und ihr Ausdruck nur infolge eines Fehlers oder fehlerhafter Handhabung des Empfangsgeräts nicht zu einem Ausdruck geführt haben, ist der Zugang zu fingieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.08.1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857; BGH, Beschluss vom 28.03.2001 - XII ZB 100/00 - juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23.06.1988 - X ZB 3/87 - BGHZ 105, 40/44 f.; OLG München, Beschluss vom 11.02.2014 - 31 Wx 468/13 - NJW-RR 2014, 1405).
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