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Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 04.11.2015

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 13.08.2019 - 31 O 50/15 KfH SpruchG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26398
LG Stuttgart, 13.08.2019 - 31 O 50/15 KfH SpruchG (https://dejure.org/2019,26398)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13.08.2019 - 31 O 50/15 KfH SpruchG (https://dejure.org/2019,26398)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13. August 2019 - 31 O 50/15 KfH SpruchG (https://dejure.org/2019,26398)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der HOMAG Group AG: Erstinstanzlich nur geringe Erhöhung von Abfindung und Ausgleich

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG: Verhandlung nach Befangenheitsantrag abgebrochen

Sonstiges

  • blogspot.com (Terminmitteilung)

    Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG: Verhandlungstermin am 24. Januar 2017

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 09.04.2021 - 31 Wx 2/19

    Tatrichterlicher Überprüfungsmaßstab im Spruchverfahren

    In der 2019 erschienen Neuauflage des Rechtshandbuchs Unternehmensbewertung schreibt er zu diesem Themenkomplex jedenfalls, dass "daneben in der ewigen Rente ebenfalls noch der Ansatz der steuerlichen Belastungen aus rein inflationsbedingten Wertsteigerungen in Betracht kommen könne" (…Jonas/Wieland-Blöse/Fleischer/Hüttemann, a.a.O., § 17 Rn. 41) und in einem jüngeren Spruchverfahren vor dem LG Stuttgart hat er ausgeführt, dass er Berücksichtigung der inflationsbedingten Kursgewinnbesteuerung, die mittlerweile der Mehrheitsmeinung der wirtschaftswissenschaftlichen Fachwelt entspreche, als vertretbar ansehe (vgl. LG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2019 - 31 O 50/15, BeckRS 2019, 46866).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 04.11.2015 - 31 O 50/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,55020
LG Bonn, 04.11.2015 - 31 O 50/15 (https://dejure.org/2015,55020)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.11.2015 - 31 O 50/15 (https://dejure.org/2015,55020)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. November 2015 - 31 O 50/15 (https://dejure.org/2015,55020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,55020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 51, 53 GKG, § 3 ZPO
    Streitwert, gewerblicher Rechtschutz

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung; Werbeanschreiben an Kunden zu Zwecken des Wettbewerbs im Geschäftsverkehr i.R.d. Unterlassungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …

    Auszug aus LG Bonn, 04.11.2015 - 31 O 50/15
    Sofern eine Unterlassungserklärung aber - wie hier - hinter dem Unterlassungsanspruch zurückbleibt, ist diese nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr auszuräumen (dazu BGH Urteil vom 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 441).
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