Rechtsprechung
| VG Berlin, 19.08.2005 - 31 A 154.04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 12.09.2006 - 5 B 12.06
Verfassungsbeschwerde gegen die Abführungspflichtigkeit eines Verkaufserlöses …
Rn. 6 Soweit sich die Klägerin damit gegen die von dem Verwaltungsgericht (durch Bezugnahme auf das Urteil vom 19. August 2005 - VG 31 A 154.04 -) vertretene Rechtsauffassung wendet, dass die Klägerin gemäß Art. …Rn. 15 Das Verwaltungsgericht ist mit der Wendung in dem in Bezug genommenen Urteil, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG regele "die Abführung des tatsächlich Erzielten bzw. des Vereinbarten, das von den Nutzern erbracht ist" und es sei "jedenfalls eine vom Erwerber vertragsgemäß erbrachte (Geld-)Leistung (...) ein Erlös", auch in der Sache nicht von den insoweit herangezogenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 47.01 - VIZ 2002, 626; Urteil vom 17. Mai 2001 - BVerwG 7 C 19.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 43) abgewichen; dies gilt auch, soweit das Verwaltungsgericht eine unmittelbare Anwendung von Bereicherungsrecht ablehnt und ausführt, "es hätte im Normtext Niederschlag finden müssen, wenn die Norm nur tatsächlich noch Vorhandenes und nicht tatsächlich Erbrachtes hätte abschöpfen wollen" (Seite 6 des in Bezug genommenen Urteils des VG Berlin vom 19. August 2005 - VG 31 A 154.04 - s.a. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2006 - BVerwG 3 B 136.05 -).
- BVerwG, 12.09.2006 - 5 B 13.06
Abführung eines Verkaufserlös aus einem nach 1990 erfolgten Verkauf von ehemals …
Soweit sich die Klägerin damit gegen die von dem Verwaltungsgericht (durch Bezugnahme auf das Urteil vom 19. August 2005 - VG 31 A 154.04 -) vertretene Rechtsauffassung wendet, dass die Klägerin gemäß Art. …Das Verwaltungsgericht ist mit der Wendung in dem in Bezug genommenen Urteil, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG regele "die Abführung des tatsächlich Erzielten bzw. des Vereinbarten, das von den Nutzern erbracht ist" und es sei "jedenfalls eine vom Erwerber vertragsgemäß erbrachte (Geld-) Leistung (...) ein Erlös", auch in der Sache nicht von den insoweit herangezogenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 47.01 - VIZ 2002, 626; Urteil vom 17. Mai 2001 - BVerwG 7 C 19.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 43) abgewichen; dies gilt auch, soweit das Verwaltungsgericht eine unmittelbare Anwendung von Bereicherungsrecht ablehnt und ausführt, "es hätte im Normtext Niederschlag finden müssen, wenn die Norm nur tatsächlich noch Vorhandenes und nicht tatsächlich Erbrachtes hätte abschöpfen wollen" (S. 6 des in Bezug genommenen Urteils des VG Berlin vom 19. August 2005 - VG 31 A 154.04 - s. a. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2006 - BVerwG 3 B 136.05 -).
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