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| VG Berlin, 12.04.1996 - 31 A 304.94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 12.04.1996 - 31 A 304.94
- BVerwG, 22.04.1997 - 3 B 129.96
Wird zitiert von ... (2)
- VG Magdeburg, 25.01.2018 - 8 A 681/16
Zuordnung von Vermögenswerten nach dem VZOG, insbesondere Zuordnung eines …
Rn. 23 Die Nutzung der zugeordneten Flurstücke als Entwässerungsgräben kam der Kommune zum Stichtag und ebenso gegenwärtig auch nicht nur "nebenbei" zu Gute, sondern stellt(e) eine ihr unmittelbar förderliche Nutzung dar, wie dies bei Be- und Entwässerungsanlagen, Abfalldeponien, Beleuchtung, Erschließung durch Straßen und Wegen etc. der Fall ist (vgl.: BVerwG, Beschluss v. 29.01.2002, 3 B 5.02; Beschluss v. 22.04.1997, 3 B 129/96; VG A-Stadt, Urteil v. 12.04.1996, 31 A 304.94; beide juris). - VG Frankfurt/Oder, 06.01.2005 - 6 K 535/99 Die Gemeinde hat mithin mit Hilfe des Grundstücks für die Schaffung örtlicher Freizeitmöglichkeiten gesorgt, die zudem den Freizeit- und Erholungswert des Seengebiets auch für den bloßen Betrachter erhöhten, und dadurch unmittelbar legitime kommunale Aufgaben wahrgenommen (s. auch BVerwG, Beschluss vom 03.12.2002 - 3 B 133.02 - ZOV 2003, 123 ; VG Berlin, Urteil vom 12.04.1996 - 31 A 304.94 - O 170).
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