Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 24.05.2016 - 31 C 2837/15 (74) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 31 C 2837/15 (74) (https://dejure.org/2016,14453)
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Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing: Keine Entlastung des Anschlussinhabers durch Behauptungen ins Blaue
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing - Mutter haftet wegen Behauptungen ins Blaue
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Abgemahnter haftet bei unzureichendem Sachvortrag
Sonstiges
- waldorf-frommer.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Behauptungen ins Blaue hinein sind nicht geeignet, die Täterschaft des Anschlussinhabers auszuschließen
Wird zitiert von ...
- AG Frankfurt/Main, 27.01.2022 - 29 C 1123/20 Es wird insoweit auch auf den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.04.2020 (AZ: 2-09 T 92/20 = AZ AG: 31 C 2078/14 (83)), den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.02.2017 (Az: 2-09 T 16/17 = AZ AG: 31 C 3236/15 (16)), den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 22.09.2017 (Az.: 31 C 705/15 (78)), den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.03.2018 (Az: 2-09 T 114/18 = AZ AG: 31 C 2837/15 (74)), den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24.01.2019 (Az.: 29 C 327/18 (85)) und den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 05.03.2019 (Az.: 30 C 1308/18 (45)) hingewiesen.
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