Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06 (AktE) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06 (AktE)
- OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 26 W 22/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09
Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs bei …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
In diesem Zusammenhang ist bei Anwendung des IDW S1 2005 auch der vom Sachverständigen O zugrunde gelegte Ansatz einer Marktrisikoprämie von 5, 5 Prozent nach persönlichen Steuern nicht zu beanstanden (…vgl. OLG Stuttgart, a.a.O. und Beschluss vom 3.4.2012, Aktenzeichen 20 W 6/09).Im Übrigen spricht für die Übernahme der vom IDW empfohlenen Bandbreite angesichts der noch nicht abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion jedenfalls der Umstand, dass sie in etwa im Mittelfeld der Ergebnisse verschiedener für den deutschen Kapitalmarkt veröffentlichter Studien rangiert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2011, Aktenzeichen 20 W 7/11 und Beschluss vom 3.4.2012, Aktenzeichen 20 W 6/09).
Denn ein Wachstumsabschlag von 1 % repräsentiert keine sinkenden, sondern nachhaltig steigende Erträge (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.4.2012, Aktenzeichen 20 W 6/09).
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
Soweit einige Beteiligte rügen, bei richtiger Anwendung des IDW S1 würden die Planergebnisse wesentlich anders aussehen, bleibt zunächst festzuhalten, dass es einen "wahren Wert" des Aktieneigentums nicht gibt, der im Rahmen einer an den Kriterien "richtig" oder "falsch" orientierten Prüfung ermittelt werden könnte (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2011, Aktenzeichen 20 W 7/11).Im Übrigen spricht für die Übernahme der vom IDW empfohlenen Bandbreite angesichts der noch nicht abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion jedenfalls der Umstand, dass sie in etwa im Mittelfeld der Ergebnisse verschiedener für den deutschen Kapitalmarkt veröffentlichter Studien rangiert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2011, Aktenzeichen 20 W 7/11 und Beschluss vom 3.4.2012, Aktenzeichen 20 W 6/09).
- BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
Stollwerck
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
Hierbei ist jedoch der maßgebliche Börsenkurs zwecks Vermeidung der Berücksichtigung kurzfristiger Kursschwankungen als Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme zu ermitteln (vgl. BGH Beschluss vom 19.07.2010, Aktenzeichen II ZB 18/09).
- BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
Zwar ist bei der Bewertung der Aktien sowohl der beherrschten als auch der herrschenden AG grundsätzlich der Börsenkurs zugrunde zu legen, damit möglichst gleiche Ausgangsvoraussetzungen für die Bestimmung der Wertrelation vorliegen (vgl. BGHZ 147, 108 ff). - BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01
Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
Eine solche Auslegung des Begriffs des zuzusichernden durchschnittlichen Gewinnanteils stellt einerseits in der von der Verfassung wegen gebotenen Weise stets sicher, dass der Minderheitsaktionär für die Beeinträchtigung seiner vermögensrechtlichen Stellung durch den Ausgleich wirtschaftlich voll entschädigt wird, andererseits wird durch ein derartiges Verständnis der gesetzlichen Regelung zugleich der Funktion des Ausgleichs als Substitution der ordentlichen Dividende am besten Rechnung getragen, weil der Aktionär als tatsächlichen Barauszahlungsbetrag stets den zur Ausschüttung bereit gestellten Bruttogewinn abzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Körperschaftssteuerbelastung des Unternehmens, also einer je nach Gesetzeslage in den einzelnen Jahren möglicherweise variablen Größe erhält (vgl. BGH NJW 2003, 3272 ff). - BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
Dies entspricht der nahezu durchgängigen Praxis der Gerichte (vgl. BayObLGZ 1998, 231 ff), die rechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfGE 100, 289 ff). - OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 26 W 7/06
Keine Berücksichtigung einer Abfindungsoption aus zwischenzeitlich beendetem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
Denn das nach Einleitung des Spruchstellenverfahrens durchgeführte Squeeze-out-Verfahren hat keinen Einfluss auf das vorliegende Verfahren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.10.2006, Az.: 26 W 7/06 AktE). - OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06
Verzinsung und Grundsatz der "vollen Entschädigung"
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
Seine Höhe hängt davon ab, in welchem Umfang erwartet werden kann, dass Unternehmen die Fähigkeit besitzen, die laufende Geldentwertung aufzufangen und gegebenenfalls an Kunden weiterzugeben, so dass die Kapitalanlage in einem Unternehmen insoweit einer Geldentwertung entzogen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.01.2008, Aktenzeichen 26 W 6/06 [AktE]). - OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 2/11
Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
Die Kammer hält es in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 21.12.2011, Aktenzeichen 26 W 2/11 [Akte]) für geboten, im Regelfall den Bewertungsstandard anzuwenden, der am zu prüfenden Stichtag gegolten hat. - BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94
Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 31 O 4/06
Dies entspricht der nahezu durchgängigen Praxis der Gerichte (vgl. BayObLGZ 1998, 231 ff), die rechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfGE 100, 289 ff). - OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 19 W 12/04
Nur Darlegung, kein Nachweis der Aktionärseigenschaft im Spruchverfahren …
- LG Köln, 28.06.2019 - 82 O 2/16
Beweiserhebung: Entspricht gewährte Barabfindung dem Verkehrswert des …
Rn. 10 OLG Celle, Beschluss vom 31.07.1998 - 9 W 128/97, juris Rz. 27; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.07.2010 - 5 W 53/09, juris Rz. 22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2010 - 5 W 52/09, juris Rz. 54; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2009 - 5 W 35/09, juris Rz. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2012 - 12 W 66/06, juris Rz. 28; OLG München, Beschluss vom 19.10.2006 - 31 Wx 92/05, juris Rz. 11; OLG München, Beschluss vom 30.11.2006 - 31 Wx 59/06, juris Rz. 16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2010 - 20 W 9/08, juris Rz. 72; LG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2012 - 31 O 4/06, juris Rz. 20; LG Frankfurt, Beschluss vom 04.08.2010 - 3-5 O 73/04, juris Rz. 25; LG Hamburg, Beschluss vom 03.04.2007 - 414 O 26/97, juris Rz. 10; LG München, Beschluss vom 21.06.2013 - 5 HK O 19183/09, juris Rz. 136,. - OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 26 W 22/12
Auch Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Keramag AG abgeschlossen
Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1) und 12) vom 2. Oktober 2012, der Antragsteller zu 16), 17) und 18) vom 2. Oktober 2012, der Antragstellerin zu 29) vom 8. Oktober 2012, des Antragstellers zu 30) vom 8. Oktober 2012, der Antragsteller zu 10) und 11) vom 1. Oktober 2012 sowie die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin vom 30. November 2012 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 30. August 2012 - 31 O 4/06 (AktE) - werden zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Oder, 09.11.2006 - 31 O 4/06 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.11.2006 - 31 O 4/06
- OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06
Namensrecht: Anspruch auf Unterlassung betreffend der Nutzung, Registrierung und …
Die Berufung des Klägers gegen das am 9.11.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 31 O 4/06 - wird zurückgewiesen.
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