Rechtsprechung
| LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 712/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtschutz bei Begehren einer Ausnahme von einer allgemeinen Sperrung bzgl. der Möglichkeit der Werbung mit "Google-AdWords" zu dem Suchbegriff "T" besteht nicht; Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Einschränkung der Möglichkeit der Werbung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 712/09
- OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 07.12.2015 - 1/15
Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 712/09
Dies gilt gleichermaßen für den Umsatz selbst, der obschon die Klicks bei ¼ im Vergleich zum Oktober lagen, lediglich 1/15 im Vergleich zu diesem Monat betrug.
- OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
Duravit - AdWords-Markenbeschwerde
1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 25.2.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -31 O 712/09- abgeändert.
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