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| LG Köln, 05.03.1998 - 31 O 991/97 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 05.03.1998 - 31 O 991/97
- OLG Köln, 17.08.1998 - 6 U 52/98
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.10.2002 - I ZR 177/00
"Progona"; Rechtsfolgend er Mitteilung einer unzuständigen Landesbehörde über die …
Die Revision der Klägerin weist zudem mit Recht darauf hin, daß die Beklagten ausweislich der zum Gegenstand der Verhandlung vor dem Berufungsgericht gemachten Akten des dem Klageverfahren vorangegangenen Verfahrens der einstweiligen Verfügung (31 O 991/97 LG Köln = 6 U 52/98 OLG Köln) zeitlich vor der Aufnahme des Vertriebs des Arzneimittels "Progona" am 15. August 1997 - bei der Angabe "15.07.1997" auf der Seite 3 des angefochtenen Urteils handelt es sich um ein offensichtliches Schreibversehen - am 4. August 1997 bei dem Landgericht Köln eine Schutzschrift hinterlegt hatten. - OLG Köln, 16.06.2000 - 6 U 127/99
Zulassung von Arzneimitteln bei Wirkstoffaustausch - "Anwendungsbereich" - …
Sie hat gegen die Beklagten im Verfahren 31 O 991/97 bei dem Landgericht Köln unter dem Datum des 04.12.1997 zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit welcher es diesen u.a. verboten wurde, PR.Die Akte 31 O 991/97 des Landgerichts Köln (= 6 U 52/98 Oberlandesgericht Köln) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- OLG Köln, 17.08.1998 - 6 U 52/98
Anwendungsbereich bei Arzneimitteln
Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 5. März 1998 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 991/97 - wird zurückgewiesen.
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