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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.1995 - 31 U 74/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5296
OLG Hamm, 25.10.1995 - 31 U 74/95 (https://dejure.org/1995,5296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.1995 - 31 U 74/95 (https://dejure.org/1995,5296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 31 U 74/95 (https://dejure.org/1995,5296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 302
  • WM 1996, 442
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 190/90

    Umfang des Schadensersatzes bei Nichtabnahme eines vereinbarten Darlehens

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1995 - 31 U 74/95
    Die Berechnung der Kläger legt allein den sogenannten Kapitalmarktschaden zugrunde, der entsteht, wenn bei gesunkenen Zinsen das bereits refinanzierte Darlehenskapital urlgünstiger als bisher angelegt werden muß (vgl. zur Abgrenzung von Zinsmargen- und Kapitalmarktschaden BGH WM 1991, 760, 761 für den Fall einer Nichtabnahmeentschädigung).
  • BGH, 08.10.1996 - XI ZR 283/95

    Pflicht des Darlehensgebers zur anteiligen Erstattung des Disagios bei …

    c) Wünscht der Kreditnehmer - wie hier - bei einem Darlehensvertrag mit fester Laufzeit dessen vorzeitige Beendigung, ohne zur Kündigung berechtigt zu sein, so darf die Bank die Vertragsaufhebung von der Zahlung einer angemessenen Vorfälligkeitsentschädigung abhängig machen (OLG Schleswig WM 1996, 442, 443; OLG Hamm WM 1996, 569, 570 f.).

    Die Entscheidung ist aber, wie in der Rechtsprechung (OLG Schleswig WM 1996, 442, 444), von einem Teil der Literatur (Wenzel EWiR 1994, 25 f.; Walter Weber WuB I E 4. - 3.94) und der Revisionserwiderung zutreffend erkannt worden ist, nicht verallgemeinerungsfähig.

  • OLG Oldenburg, 13.08.1996 - 5 U 64/96

    Klage auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung für vor Ablauf der …

    Das begegnet im Ansatz keinerlei Bedenken und wird auch bei einer reinen Ersatzberechnung nicht beanstandet (BGH WM 1991, 760 ff; OLG Hamm WM 1996, 442 [OLG Hamm 25.10.1995 - 31 U 74/95]).

    Selbst im Rahmen von Schadensberechnungen wird z.B. vertreten, dass sich der ersatzfähige Schaden aus den beiden Komponenten des sog. Kapitalmarktschadens und des sog Zinsmargenschadens zusammensetzen kann (vlg. OLG Hamm WM 1996, 442, 572) [OLG Hamm 25.10.1995 - 31 U 74/95], während die Kläger hier offenbar nur von ersterem meinen ausgehen zu können.

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