Rechtsprechung
| OLG München, 29.10.2008 - 31 Wx 92/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen Teilgewinnabführungsvertrag
- Betriebs-Berater
Zum Vorliegen eines Teilgewinnabführungsvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 292 Abs. 2 Nr. 2
Kein Teilgewinnabführungsvertrag bei Besserungsabrede mit Darlehensrückzahlung bei Jahresüberschuss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zum Vorliegen eines Teilgewinnabführungsvertrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Besserungsabrede als Teilgewinnabführungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2007 - 1 HKO 2341/04
- OLG München, 29.10.2008 - 31 Wx 92/07
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 318
- WM 2009, 354
- NZG 2009, 38
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04
Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz …
Auszug aus OLG München, 29.10.2008 - 31 Wx 92/07
Diese Vorschrift entspricht entgegen der Auffassung der Antragstellerin zu 2 verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG NJW 2007, 3268/3271). - BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07
Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen
Auszug aus OLG München, 29.10.2008 - 31 Wx 92/07
Insbesondere muss entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin der Nachweis der Antragsberechtigung nicht innerhalb der Antragsfrist erbracht werden (vgl. BGH NZG 2008, 658). - BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82
Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für …
Auszug aus OLG München, 29.10.2008 - 31 Wx 92/07
Der Rechtsgrund der Forderung wird durch den Besserungsschein nicht berührt; in seiner Ausstellung liegt nach dem üblichen Sprachgebrauch keine Schuldumwandlung oder Schuldumschaffung (vgl. BGH NJW 1984, 2762/2763).
- BGH, 16.07.2019 - II ZR 175/18
Satzungsüberlagernde Wirkung eines Teilgewinnabführungsvertrags
Hierfür genügt vorbehaltlich der in § 292 Abs. 2 AktG genannten Ausnahmen unabhängig von der weiteren rechtlichen Einkleidung jede Abrede, nach der der Unternehmensgewinn teilweise abzuführen ist (OLG München, ZIP 2009, 318, 319;… MünchKommGmbHG/Liebscher, 3. Aufl., Anhang § 13 Rn. 694;… Scholz/Emmerich, GmbHG, 12. Aufl., Anhang § 13 Rn. 213;… Paschos in Henssler/Strohn, GesR, 4. Aufl., § 292 AktG Rn. 8;… Hüffer/Koch, AktG, 13. Aufl., § 292 Rn. 14;… Servatius in Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., Systematische Darstellung 4 Rn. 358 f.;… BeckOK GmbHG/Servatius, Stand: 1. Mai 2019, Konzernrecht Rn. 433, 436). - BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17
Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft …
Hierfür genügt vorbehaltlich der in § 292 Abs. 2 AktG genannten Ausnahmen unabhängig von der weiteren rechtlichen Einkleidung jede Abrede, nach der der Unternehmensgewinn teilweise abzuführen ist (OLG München, ZIP 2009, 318, 319;… MünchKommGmbHG/Liebscher, 3. Aufl., Anhang § 13 Rn. 694;… Scholz/Emmerich, GmbHG, 12. Aufl., Anhang § 13 Rn. 213;… Paschos in Henssler/Strohn, GesR, 4. Aufl., § 292 AktG Rn. 8;… Hüffer/Koch, AktG, 13. Aufl., 292 Rn. 14;… Servatius in Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., Systematische Darstellung 4 Rn. 358 f.;… BeckOK GmbHG/Servatius, Stand: 1. Mai 2019, Konzernrecht Rn. 433, 436). - OVG Sachsen, 05.01.2023 - 6 A 333/19
Subventionsrecht; bedingt rückzahlbare Zuwendung; Besserungsvereinbarung; …
Handelt es sich um eine Zuwendung mit Rückzahlungsverpflichtung sowie gleichzeitig unter der auflösenden Bedingung der Besserung erklärtem Verzicht auf die Rückzahlungsforderung, so lebt die durch den Verzicht untergegangene Rückzahlungsforderung mit der Entscheidung über den Bedingungseintritt wieder auf (…vgl. zur zivilrechtlichen Einordnung einer Besserungsabrede als ein unter die auflösende Bedingung der Gesundung der Vermögensverhältnisse des Schuldners gestellter Forderungsverzicht: BGH, Urt. v. 28. Januar 2016 - IX ZR 185/13 -, juris Rn. 21; OLG München, Beschl. v. 29. Oktober 2008 - 31 Wx 92/07 -, juris Rn. 15).Im Zivilrecht ist die Anknüpfung an bestimmte Bezugsgrößen wie Umsatzhöhe, Zahlungseingänge oder Bilanzgrößen wie Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn üblich (vgl. OLG München, Beschl. v. 29. Oktober2008 - 31 Wx 92/07 -, juris Rn. 15;… Drukarczyk/Schöntag, in: Gottwald/Haas, Insolvenzrechts-Handbuch, 6. Auflage 2020, § 3 Rn. 108).
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