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   VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06   

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VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06 (https://dejure.org/2006,38701)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.11.2006 - 31-IV-06 (https://dejure.org/2006,38701)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. November 2006 - 31-IV-06 (https://dejure.org/2006,38701)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06
    Im Übrigen sei die Gegenvorstellung auch in der Sache unbegründet, weil der Bundesgerichtshof für eine Übergangszeit, bis die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 39, 121) den Tatrichtern bekannt sein musste, die tatrichterlichen Urteile im Tenor um den Ausspruch über die besondere Schwere der Schuld in denjenigen Fällen ergänzt habe, in denen der Tatrichter nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288) ausdrücklich die besondere Schwere der Schuld rechtsfehlerfrei in den Urteilsgründen festgestellt hatte.

    Mit Blick auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288) sei eine Aufnahme dieser Entscheidung in den Tenor des Urteils notwendig gewesen.

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06
    Im Übrigen sei die Gegenvorstellung auch in der Sache unbegründet, weil der Bundesgerichtshof für eine Übergangszeit, bis die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 39, 121) den Tatrichtern bekannt sein musste, die tatrichterlichen Urteile im Tenor um den Ausspruch über die besondere Schwere der Schuld in denjenigen Fällen ergänzt habe, in denen der Tatrichter nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288) ausdrücklich die besondere Schwere der Schuld rechtsfehlerfrei in den Urteilsgründen festgestellt hatte.

    Die vom Bundesgerichtshof eigenmächtig eingeführte Korrekturmöglichkeit bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Bundesgerichtshof die aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehenden Konsequenzen erkannt und verbreitet hatte (BGHSt 39, 121 [125]), sei mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen, sodass die Ergänzung des Tenors unbeachtlich sei.

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 430/93

    Zurückweisung der Gegenvorstellung; Rechtskraft; besondere Schwere der Schuld

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06
    Die dagegen vom Beschwerdeführer eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20. August 1993 (Az.: 2 StR 430/93) im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet.

    Nach Anhörung des Generalbundesanwalts wies der Bundesgerichtshof die Gegenvorstellung durch Beschluss vom 28. Januar 2004 (Az.: 2 StR 430/93) mit der Begründung zurück, dass die Gegenvorstellung aufgrund der Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung bereits unzulässig sei.

  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 70-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 14-IV-07

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei substantiierter Darlegung der

    Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht enthält (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. November 2006 - Vf. 31-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 149-IV-08
    1. Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 1, 3 und 36 SächsVerf rügen, ist bereits der Rechtsweg nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen nicht eröffnet, weil diese Verfassungsnormen keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Grundrechte enthalten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 16. November 2006 - Vf. 31-IV-06, zu Art. 3, 36 SächsVerf).
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   VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 31-IV-06   

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VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2006 - 31-IV-06 (https://dejure.org/2006,81534)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 31-IV-06 (https://dejure.org/2006,81534)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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