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   LG Hamburg, 15.09.2015 - 312 O 225/15   

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https://dejure.org/2015,24774
LG Hamburg, 15.09.2015 - 312 O 225/15 (https://dejure.org/2015,24774)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.09.2015 - 312 O 225/15 (https://dejure.org/2015,24774)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. September 2015 - 312 O 225/15 (https://dejure.org/2015,24774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Werbeaktion "50% Rabatt" der "myTaxi"-App ist zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "mytaxi" darf nun doch mit 50% Rabatt werben

  • heise.de (Pressebericht, 15.09.2015)

    MyTaxi darf weiter mit Rabatten werben

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Taxi-App darf mit Rabatten werben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Taxi-App darf mit Rabatten werben

  • spiegel.de (Pressebericht, 15.09.2015)

    MyTaxi darf mit 50-Prozent-Rabatten werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    50%-Rabattaktion von myTaxi nicht wettbewerbswidrig

  • manager-magazin.de (Pressebericht, 08.10.2015)

    Taxifahrer scheitern mit einstweiliger Verfügung: MyTaxi darf zum halben Preis fahren - und kündigt neuen Rabatt an

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    50%-Rabattaktion von myTaxi nicht wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • raschlegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rabattaktion bei "MyTaxi"

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 20.05.2015 - 312 O 186/15

    Taxiverband: Einstweilige Verfügung gegen Rabatt-Aktion von myTaxi

    Auszug aus LG Hamburg, 15.09.2015 - 312 O 225/15
    I. A. GmbH (Az.: 312 O 186/15).

    Intelligent Apps GmbH (Az.: 312 O 186/15) ist.

    Intelligent Apps GmbH (Az.: 312 O 186/15) ist.

  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11

    Taxibestellung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.09.2015 - 312 O 225/15
    Hierbei handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, da sie dazu bestimmt ist, auch im Interesse der Marktteilnehmer, nämlich der Verbraucher und Mitbewerber, ein funktionsfähiges örtliches Taxigewerbe zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2012, I ZR 191/11, GRUR 2013, S. 412 - zu der Regelung in § 47 Abs. 2 PBefG).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17

    Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

    b) Die Tätigkeit der Beklagten geht nicht über eine Vermittlung hinaus (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243; LG Hamburg, Urteil vom 15. September 2015 - 312 O 225/15, juris Rn. 43 f.; Ingold, NJW 2014, 3334, 3335).

    a) Eine gezielte Behinderung der Klägerin durch die Beklagte (§ 4 Nr. 4 UWG, § 4 Nr. 10 UWG aF) liegt nicht vor (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243; LG Hamburg, Urteil vom 15. September 2015 - 312 O 225/15, juris Rn. 51 ff.).

  • LG Hamburg, 23.12.2016 - 315 O 423/15

    50% Rabattaktion - Wettbewerbsverstoß: Rabattaktion einer

    Diesen Antrag hat die 12. Zivilkammer mit Urteil vom 15.09.2015 zurückgewiesen (Az.: 312 O 225/15).

    Nicht vom Schutzbereich dieser Norm umfasst ist diesbezüglich das Interesse von Taxivermittlungszentralen einem unerwünschtem Wettbewerb zu entgehen (LG Hamburg, Urteil vom 15.09.2015, Az.: 312 O 225/15, Rn. 47ff.).

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15

    Rabattaktion von mytaxi, Rabattaktion für Taxidienstleistungen -

    Mittlerweile habe das Landgericht Hamburg (Az.: 312 0 225/15; AG 16) die Rechtsauffassung der Verfügungsbeklagten gestützt.
  • LG Köln, 12.07.2018 - 81 O 33/18

    Unterlassungsanspruch wegen einer Beförderungsleistung aufgrund der Annahme einer

    Die lediglich vermittelnde Tätigkeit der Antragsgegnerin in Gestalt des Betreibens einer Plattform ist auf legalen Taxiverkehr als Gelegenheitsverkehr i.S.d. PBefG ausgelegt, sodass es an einer Grundlage für die Annahme einer mittelbaren Bindung der Antragsgegnerin an die Vorschrift des § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG fehlt (s. vertiefend zu § 39 Abs. 3 PBefG LG Hamburg, 15.9.2015, Az.: 312 O 225/15 m.w.N. Die Taxifahrer haben es letztlich selbst in der Hand, die Taxisuchanfragen anzunehmen.
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