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   LG Hamburg, 23.11.2006 - 312 O 933/06   

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https://dejure.org/2006,46170
LG Hamburg, 23.11.2006 - 312 O 933/06 (https://dejure.org/2006,46170)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2006 - 312 O 933/06 (https://dejure.org/2006,46170)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2006 - 312 O 933/06 (https://dejure.org/2006,46170)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 214/07

    Markenverletzende Fremdversteigerung: Haftung eines Internet-Auktionshauses als

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 23. November 2006, Aktenzeichen 312 O 933/06, wird -soweit der Verfügungsantrag nicht ohnehin bereits zurückgenommen worden ist- aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

    Auf den nachfolgenden Verfügungsantrag der Antragstellerinnen hat die Zivilkammer 12 des Landgerichts Hamburg, Az.: 312 O 933/06, der Antragsgegnerin mit Beschlussverfügung vom 23. November 2006 bei Androhung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel verboten,.

    die einstweilige Verfügung des Landgericht Hamburg vom 23. November 2006, Aktenzeichen 312 O 933/06, aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. August 2007, Az. 408 O 22/07, abzuändern und die einstweilige Verfügung vom 23. November 2006, Az. 312 O 933/06 aufzuheben und die auf ihren Erlass gerichteten Anträge der Antragstellerinnen zurückzuweisen;.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. August 2007 und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 23. November 2006 zum Geschäftszeichen 312 O 933/06 unter entsprechender Entscheidung über die Kosten dahingehend abzuändern, dass es der Antragsgegnerin untersagt wird,.

  • LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07

    Markenrechtsverletzung im Internet: Verbreitungsverbot für Markenkosmetika und

    Auf den Antrag der Antragstellerinnen hat die Kammer 12 des Landgerichts Hamburg, Az.: 312 O 933/06, der Antragsgegnerin bei Androhung bestimmter, gesetzlich vorgesehener Ordnungsmittel verboten,.

    die einstweilige Verfügung des Landgericht Hamburg vom 23. November 2006 zum Geschäftszeichen 312 O 933/06 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

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