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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 15.03.2019 - 313 T 20/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13182
LG Hamburg, 15.03.2019 - 313 T 20/19 (https://dejure.org/2019,13182)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2019 - 313 T 20/19 (https://dejure.org/2019,13182)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2019 - 313 T 20/19 (https://dejure.org/2019,13182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Umschreibung der vollstreckbaren Ausfertigung für den Rechtsnachfolger: Offenkundigkeit der Rechtsnachfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der …

    Rn. 27 Mit der in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung (BVerwG…, Beschluss vom 22. August 1989 - 9 B 207/89, NVwZ 1990, 571, juris Rn. 5; Thüringer OLG…, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 9 W 107/12, MDR 2012, 1121, juris Rn. 11;… Musielak/Voit/Huber, ZPO, 17. Aufl., § 291 Rn. 2;… MünchKommZPO/Prütting, 5. Aufl., § 291 Rn. 9;… Hk-ZPO/Saenger, 6. Aufl., § 291 Rn. 6, jeweils m.w.N.;… a.A. Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 41. Aufl., § 291 Rn. 2; Goebel, zfm 2019, 72, 73; unklar: LG Hamburg, Beschluss vom 15. März 2019 - 313 T 20/19, zfm 2019, 71, juris Rn. 8) geht der Senat davon aus, dass grundsätzlich nur Tatsachen, die dem Gericht als Entscheidungsträger in amtlicher Eigenschaft bereits bekannt geworden sind, gerichtskundig sein können.

    Aus dieser im Verwaltungswege getroffenen Anordnung zur Kategorisierung von entsprechendem Schriftgut kann nicht gefolgert werden, dass der Inhalt von Dokumenten, die nach § 1 Nr. 1 a., §§ 2 ff. GenAktVfg in den Generalakten des Gerichts abzulegen sind, ohne Weiteres "gerichtsbekannt" ist (a.A. Goebel, zfm 2019, 72, 73; unklar: LG Hamburg, Beschluss vom 15. März 2019 - 313 T 20/19, zfm 2019, 71, juris Rn. 8).

  • LG Fulda, 16.07.2019 - 5 T 60/19
    Hierzu verweist die Gläubigerin auf Kommentarliteratur, verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und zuletzt auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (13.02.2019 - 313 T 20/19).

    Ergänzend verweist die Gläubigerin auf einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15.03.2019 (313 T 20/19).

    Dieser Auffassung steht die von der Gläubigerin ins Feld geführte Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 13.02.2019 (313 T 20/19) im Ergebnis zwar entgegen.

  • LG Kempten, 24.11.2021 - 43 T 2039/21

    Beschwerde, Internet, Rechtsmittel, Nachweis, Zugang, Gesamtrechtsnachfolge, …

    Rn. 7 Tatsachen sind offenkundig, wenn sie der Allgemeinheit bekannt oder ohne besondere Fachkunde - auch durch Information aus allgemein zugänglichen Quellen - wahrnehmbar (allgemeinkundig) oder den zur Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel berufenen Gerichtspersonen aus ihrer jetzigen oder früheren amtlichen Tätigkeit (gerichtskundig) bekannt sind (…BGH BeckRS 2020, 23528 Rn. 21, 23, 25; JurBüro 2009, 163; LG Hamburg BeckRS 2019, 11754 Rn. 7;… LG Karlsruhe BeckRS 2020, 16586 Rn. 16; vgl. auch OLG München BeckRS 2014, 03896).
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