Rechtsprechung
| FG Berlin, 18.12.1986 - I 314/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 12.08.1988 - 1 Ws 213/88
Bewilligung einer Strafaussetzung; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; …
Der 1. Senat (Justiz 1984, 305) und ihm folgend der 4. Senat in einem Beschluß vom 14. November 1984 - 4 Ws 314/84 - haben unter Berufung auf den anerkannten Grundgedanken der nachträglichen Gesamtstrafenbildung, den Täter im Endergebnis durch die später gebildete Gesamtstrafe weder besser noch schlechter als zuvor zu stellen (vgl. BGHSt 7, 180 ; 32, 190 ), den Widerruf in Fällen zugelassen, in denen die auslösende Straftat zwar vor der nachträglichen Gesamtstrafenbildung, aber während der Bewährungszeiten der einbezogenen Urteile begangen wurde.
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