Rechtsprechung
| LG Hamburg, 28.03.2003 - 315 O 569/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ordnungsgeld von 1.000 EUR bei Verstoß gegen einstweilige Verfügung
- JurPC
Verstoß gegen einstweilige Verfügung im Internet
- suchmaschinen-und-recht.de
Löschpflicht bei rechtswidrigen Suchmaschinen-Inhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Umfang Löschungspflichten bei rw. Internetseiten
- beck.de (Leitsatz)
Verstoß gegen einstweilige Verfügung im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Umfang der Löschungspflichten bei rechtswidrigen Internetseiten
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 W 20/03
- LG Hamburg, 28.03.2003 - 315 O 569/02
Papierfundstellen
- MMR 2004, 195
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08
Urheberrecht: Öffentliches Zugänglichmachen eines Fotos im Internet bei dessen …
Auch die fortdauernde Aufrufbarkeit über Suchmaschinen muss der Beklagte sich zurechnen lassen (LG Hamburg, MMR 2004, 195; 2006, 698). - OLG Düsseldorf, 21.03.2006 - 20 U 79/05
Markenrechtsverstoß auch durch abgelaufene eBay-Auktionen möglich
Die Klägerin beruft sich zudem auf die Entscheidung des LG Hamburg MMR 2004, 195, die einen vergleichbaren Fall betreffe. - LG Düsseldorf, 14.09.2010 - 4a O 112/10
Dreifach neigungsverstellbare Kopfstütze
Denn solange die Internetseiten nicht restlos entfernt sind, bleiben sie bei Eingabe entsprechender Begriffe in Suchmaschinen - was die Verfügungsklägerin in ihrer Replik gezeigt hat - ohne Weiteres erreichbar (so auch LG Berlin, Beschluss vom 10.12.2001, Az. 16 O 69/01; LG Hamburg, Beschluss v. 28.03.2003, Az. 315 O 569/02; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 08.02.2010, Az. 5 W 5/10).
dejure.org
Übersicht LG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.