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   LG Hamburg, 27.04.2015 - 316 O 376/14   

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LG Hamburg, 27.04.2015 - 316 O 376/14 (https://dejure.org/2015,27870)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2015 - 316 O 376/14 (https://dejure.org/2015,27870)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2015 - 316 O 376/14 (https://dejure.org/2015,27870)
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  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2015 - 316 O 376/14
    Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sind danach solche, die einem Arbeitsverhältnis entspringen, das zur Zeit der Klage besteht, zuvor bestanden hat oder begründet werden sollte (vgl. Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010, GmS-OGB 1/09, Juris Abs. 10, 11).
  • OLG München, 10.01.2012 - 5 U 4105/11

    Prozesskostenhilfe an den Insolvenzverwalter bei Massekostenarmut

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2015 - 316 O 376/14
    Darüber hinaus schließt sich die Kammer zudem der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle und des Oberlandesgerichts München an, wonach Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden kann, wenn die Insolvenzmasse nicht einmal die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt (OLG Celle, ZIP 2012, 1983 - Beschluss vom 29.06.2012, Az. 9 W 86/12, Juris Rn 5, 6; OLG München ZIP 2012, Beschluss vom 10.01.2012, Az. 5 U 4105/11, Juris Rn 8) Die Forderung, die der Antragsteller mit dem vorliegenden Verfahren durchsetzen möchte, hat dabei als ungewisse Forderung (hier auch in der Sache streitig) außer Betracht zu bleiben (OLG Celle aaO Juris Rn 6).
  • OLG Celle, 29.06.2012 - 9 W 86/12

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung der durchzusetzenden Forderung bei Prüfung

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2015 - 316 O 376/14
    Darüber hinaus schließt sich die Kammer zudem der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle und des Oberlandesgerichts München an, wonach Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden kann, wenn die Insolvenzmasse nicht einmal die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt (OLG Celle, ZIP 2012, 1983 - Beschluss vom 29.06.2012, Az. 9 W 86/12, Juris Rn 5, 6; OLG München ZIP 2012, Beschluss vom 10.01.2012, Az. 5 U 4105/11, Juris Rn 8) Die Forderung, die der Antragsteller mit dem vorliegenden Verfahren durchsetzen möchte, hat dabei als ungewisse Forderung (hier auch in der Sache streitig) außer Betracht zu bleiben (OLG Celle aaO Juris Rn 6).
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