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LG Hamburg, 14.12.2010 - 316 S 45/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 28.06.2010 - 49 C 317/08
- LG Hamburg, 14.12.2010 - 316 S 45/10
- BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 343/10
Wird zitiert von ...
- AG Mannheim, 23.03.2012 - 9 C 452/11
Wohnraummiete: Schadensersatzanspruch des Mieters nach Kündigung wegen …
Nach zutreffender Auffassung (BGH WuM 2011, 634; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 145; LG Hamburg, Urt. v. 14.12.2010, Az. 316 S 45/10 m.w.N. auch zur Literatur), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist ein Schadensersatzanspruch des Mieters zu verneinen, sofern mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich der Streit über die Berechtigung des Eigenbedarfs beigelegt wird.Denn Schadensersatzansprüche sind jedenfalls dann begründet, wenn der Mieter nicht aus freien Stücken auszieht, sondern in der Vorstellung, zumindest materiell dazu verpflichtet zu sein, und er keine Veranlassung dazu hat, an den Angaben des Vermieters zum Eigenbedarf zu zweifeln (LG Hamburg, Urt. v. 14.12.2010, Az. 316 S 45/10, Rn. 8 - zitiert nach juris).