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| AG Hamburg-Altona, 16.03.2021 - 316 C 263/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz aus einem Mietvertrag wegen des Austausches einer Schließanlage
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 16.03.2021 - 316 C 263/20
Der Höhe nach steht der Klägerin ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der gesamten Schließanlage unter Berücksichtigung eines angemessenen Abzugs neu für alt zu (vgl. dazu den Hinweis in der Ladungsverfügung vom 12.01.2021 (Bl. 37 d.A.); vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen auch BGH, Urteil vom 25. Oktober 1996 - V ZR 158/95 -, BGH, Urteil vom 25. Juni 1992 - III ZR 101/91). - BGH, 25.10.1996 - V ZR 158/95
Abrechnung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 16.03.2021 - 316 C 263/20
Der Höhe nach steht der Klägerin ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der gesamten Schließanlage unter Berücksichtigung eines angemessenen Abzugs neu für alt zu (vgl. dazu den Hinweis in der Ladungsverfügung vom 12.01.2021 (Bl. 37 d.A.); vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen auch BGH, Urteil vom 25. Oktober 1996 - V ZR 158/95 -, BGH, Urteil vom 25. Juni 1992 - III ZR 101/91). - BGH, 18.10.2006 - VIII ZB 111/05
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 16.03.2021 - 316 C 263/20
Dementsprechend geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass ein Abzug " neu für alt " nur zur zeitanteiligen Kürzung des Schadensersatzanspruchs, nicht aber zur vollen Abweisung führen kann (Beschluss vom 18. Oktober 2006 - VIII ZB 111/05).
- OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
Schadensersatz des Wohnungseigentümers gegenüber der …
Der Senat hat insoweit im Ausgangspunkt keinen Anlass, von der Auffassung anderer Gerichte abzuweichen, wonach im Grundsatz jedenfalls bei einer älteren Anlage die Abnutzung einer Schließanlage auf der einen Seite mit etwa 4-5% pro Jahr unter Einschluss der Abnutzung der Sachsubstanz bemessen werden kann (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19 -, Rn. 9; LG Bonn…, Urteil vom 27. September 2005 - 7 O 425/03 -, Rn. 40, juris), auf der anderen Seite aber, solange die Anlage noch funktionsfähig ist und ihr eine Sicherungsfunktion zukommt die Abnutzung auch nicht 100% erreicht (vgl. AG Hamburg-Altona, Urteil vom 16. März 2021 - 316 C 263/20, BeckRS 2021, 23527 Rn. 17, beck-online).
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