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   LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05   

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LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05 (https://dejure.org/2006,26526)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2006 - 318 S 146/05 (https://dejure.org/2006,26526)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 318 S 146/05 (https://dejure.org/2006,26526)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 124/03

    Begriff des Partnerschaftsvermittlungsvertrages

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05
    Diesbezüglich ist die Ansicht des Amtsgerichts, auf Partnervermittlungsverträge sei nach der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 die Regelung des § 656 BGB per se nicht mehr anwendbar, nach dem Urteil des BGH (NJW-RR 2004, 778, 779) nicht zutreffend.

    Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.03.2004 (III ZR 124/03), in: NJW-RR 2004, 778, wird verwiesen.

  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05
    Diese Verträge sind jederzeit nach § 627 BGB kündbar, weil sie Leistungen höherer Art zum Gegenstand haben (vgl. BGH, NJW 1999, 276, 277 m.w.N.).

    Demnach kann hier auch eine Abrechnung pro rata temporis nicht erfolgen (vgl. dazu BGH, NJW 1999, 276, 277).

  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 28/96

    Beweislast für die Ursächlichkeit einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05
    Anhaltspunkte für eine provozierte Bestellung seitens des Beklagten sind hier nicht erkennbar; eine solche würde das Widerrufsrecht der Klägerin nicht ausschließen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 114; OLG Brandenburg, MDR 1998, 207).
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88

    Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05
    Nur im umgekehrten Fall ist § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB nicht anwendbar (BGHZ 109, 127).
  • OLG Nürnberg, 19.05.1988 - 12 U 4433/87

    Finanzierungsleasing; Sicherungsvereinbarung; Leasingvertrag; Außerordentliche

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05
    Anhaltspunkte für eine provozierte Bestellung seitens des Beklagten sind hier nicht erkennbar; eine solche würde das Widerrufsrecht der Klägerin nicht ausschließen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 114; OLG Brandenburg, MDR 1998, 207).
  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 354/87

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungsrechts bei einem Ehe- oder

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05
    Anerkannt ist, dass ein Partnerschaftsvermittler Dienste höherer Art leistet (vgl. BGH, NJW 1989, 1479, 1480).
  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 57/56

    Schadenersatzanspruch gegen Ehemäkler

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05
    Sofern man hier eine analoge Anwendung von § 656 BGB auf den Vertrag befürworten würde, stünde der Klägerin schon deswegen ein Schadensersatzanspruch nach § 281 BGB (wegen Nichterfüllung) nicht zu (BGHZ 25, 124).
  • OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05

    Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag: Rückforderung des Entgelts; Darlegungs-

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05
    Ist aber lediglich die Schlechterfüllung des Vertrages gegeben, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419, 420).
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