Rechtsprechung
| LG Hamburg, 13.08.2018 - 318 T 33/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Wandsbek, 03.05.2018 - 751 C 37/17
- LG Hamburg, 13.08.2018 - 318 T 33/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …
Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2018 - 318 T 33/18
Rn. 4 Ausgehend von der Rechtsprechung des BGH (Beschlüsse vom 09.02.2017 - V ZR 188/16, ZMR 2017, 572 …und vom 09.07.2015 - V ZB 198/14, ZMR 2016, 47, Rn. 17, zitiert nach juris) zur Bemessung des Gesamt- und Einzelinteresses bei der Anfechtung des Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung teilt die Kammer den rechtlichen Ansatz des Amtsgerichts, das Gesamtinteresse nach dem Endbestand der Instandhaltungsrücklage am Ende des in Rede stehenden Wirtschaftsjahres zu beziffern, wenn der Abrechnungsbeschluss nicht pauschal, sondern bezogen auf die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage angefochten wird.Sie liefe auch dem Anliegen des Gesetzgebers zuwider, das Kostenrisiko für die Beteiligten durch klare Vorgaben für die Streitwertfestsetzung kalkulierbar zu machen (…vgl. BT-Drucks. 16/887, S. 40) (BGH, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZR 188/16, Rn. 11, zitiert nach juris).
- BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2018 - 318 T 33/18
Diese Ausführungen gelten entsprechend, wenn der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung wegen der fehlerhaften Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage angefochten wird, auch wenn es sich hierbei nicht um eine Ausgabenposition handelt (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, Rn. 12 ff., zitiert nach juris), sondern nur um die Frage, welchen Ist-Bestand die Rücklage aufweist, d.h. in Höhe welchen Betrages Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft der Zweckbindung der Instandhaltungsrücklage unterliegt. - BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2018 - 318 T 33/18
Der Gesetzgeber hat diesen Aspekt und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu (BVerfGE 85, 337) gesehen und ihm dadurch Rechnung getragen, dass er den Streitwert auf 50 % des Gesamtinteresses (§ 49a Abs. 1 Satz 1 GKG) und auf das Fünffache des Eigeninteresses (§ 49a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GKG) sowie auf den Verkehrswert des Wohnungseigentums (§ 49a Abs. 1 Satz 3 GKG) begrenzt hat (vgl. BT-Drucks. 16/887 S. 41 f.). - BGH, 09.07.2015 - V ZB 198/14
Berufungsbeschwer in Wohnungseigentumssachen: Angriff gegen eine Einzelposition …
Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2018 - 318 T 33/18
Rn. 4 Ausgehend von der Rechtsprechung des BGH (Beschlüsse vom 09.02.2017 - V ZR 188/16, ZMR 2017, 572 und vom 09.07.2015 - V ZB 198/14, ZMR 2016, 47, Rn. 17, zitiert nach juris) zur Bemessung des Gesamt- und Einzelinteresses bei der Anfechtung des Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung teilt die Kammer den rechtlichen Ansatz des Amtsgerichts, das Gesamtinteresse nach dem Endbestand der Instandhaltungsrücklage am Ende des in Rede stehenden Wirtschaftsjahres zu beziffern, wenn der Abrechnungsbeschluss nicht pauschal, sondern bezogen auf die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage angefochten wird.
- KG, 31.07.2019 - 24 W 38/19
Festsetzung des Streitwerts bei Anfechtung einer Abrechnung durch einen …
Rn. 13 2. a) Wendet sich der klagende Wohnungseigentümer hingegen gegen eine streitige Kostenposition in den Einzelabrechnungen, ist grundsätzlich der Wert dieser Kostenposition maßgeblich (BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, Rn. 17; KG…, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 20 W 44/16 , Rn. 9 - juris;… Fölsch, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht 2. Auflage 2017, § 49a GKG Rn. 170; siehe auch BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, unter V. 3 zum Wirtschaftsplan) - grundsätzlich in voller Höhe (KG…, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 20 W 44/16 , Rn. 13 - juris; LG Hamburg, Beschluss vom 13. August 2018 - 318 T 33/18, Rn. 5 - juris;… BeckOK WEG, 1. Mai 2019, § 43 Rn. 224).
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