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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 30.12.2010 - 318 T 75/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35440
LG Hamburg, 30.12.2010 - 318 T 75/10 (https://dejure.org/2010,35440)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.12.2010 - 318 T 75/10 (https://dejure.org/2010,35440)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - 318 T 75/10 (https://dejure.org/2010,35440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Anfechtung eines WEG-Eigentümerbeschlusses aus formellen Gründen - Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LG Hamburg, 30.12.2010 - 318 T 75/10
    Die Anknüpfung an das Interesse aller Beteiligten - statt an das geringere Interesse der einzelnen Partei - soll die Wohnungseigentümer dazu anhalten, die über ihr subjektives Interesse hinausgehende Wirkung des Verfahrens auf die anderen Beteiligten zu bedenken und von einer leichtfertigen Klage abzusehen; zugleich kann das weitergehende Interesse aller Beteiligten als Indiz für den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit angesehen werden (BVerfG, NJW 1992, 1673 zu § 48 WEG a.F.).
  • LG Hamburg, 10.10.2008 - 318 T 79/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung: …

    Auszug aus LG Hamburg, 30.12.2010 - 318 T 75/10
    In solchen Fällen bemisst die Kammer in ständiger Rechtsprechung (vgl. grundlegend zuletzt ZMR 2009, 71) den Streitwert nach der sog. Hamburger Formel, wonach das Gesamtinteresse der Parteien aus der Summe des Eigenanteils des Klägers und 25% der Differenz zwischen Eigen- und Gesamtanteil gebildet wird.
  • LG Dessau-Roßlau, 30.10.2008 - 6 S 101/08
    Auszug aus LG Hamburg, 30.12.2010 - 318 T 75/10
    Soweit das LG Dessau-Roßlau (ZMR 2009, 794) bei der Geltendmachung lediglich formeller Mängel in Fällen der Anfechtung einer Jahresabrechnung eine Bemessung von nur 10% des Gesamtvolumens für angemessen hält, folgt dem die Kammer nicht; jene Sichtweise lässt sich nicht mit dem systematischen Grundgedanken der sog. Hamburger Formel in Einklang bringen, wonach das Gesamtinteresse nicht lediglich pauschal am Gesamtvolumen der angefochtenen Jahresabrechnung zu bemessen ist.
  • LG Köln, 02.11.1988 - 30 T 169/88
    Auszug aus LG Hamburg, 30.12.2010 - 318 T 75/10
    Ferner vermag sich die Kammer auch den Erwägungen des BayObLG (ZMR 2004, 50) sowie des LG Köln (NJW-RR 1989, 81) nicht anzuschließen.
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