Rechtsprechung
| AG Hamburg, 28.04.2014 - 31c C 53/13 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (4)
- new-media-law.net (Kurzinformation)
Rka Abmahnung: Auskunftspflicht?
- schreiner-lederer.de (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Antwortpflicht auf unberechtigte Filesharing-Abmahnung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: Eltern brauchen ihre Kinder nicht an die Musikindustrie zu verpetzen
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Eltern müssen Rechteinhabern nach Abmahnung nicht mitteilen, dass Kind Filesharing begangen hat
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg, 03.07.2015 - 36a C 134/14
Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des …
Rn. 32 Allein durch eine urheberrechtliche Abmahnung gegenüber einer Privatperson wird auch - anders als im Wettbewerbsrecht - keine Sonderrechtsbeziehung begründet, welche eine Antwortpflicht des Abgemahnten zur Folge hätte (so OLG Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12 - unveröffentlichter PKH-Beschwerdebeschluss; OLG Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13 - unveröffentlichter Kostenbeschwerdebeschluss; AG Hamburg, 28.04.2014, Az. 31c C 53/13 - unveröffentlicht; wohl auch AG München, 20.12.2013, 111 C 21062/13 - unveröffentlicht; Forch, GRURPrax 2014, 367; a.A. für den Fall, dass eine Störerhaftung festgestellt wird, OLG Köln, 09.09.2010, 6 W 114/10 - juris, 20.05.2011, 6 W 30/11 - juris; 22.07.2011; 6 U 208/10 - juris; LG Hamburg, 04.04.2014, 310 O 409/11 - juris).
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