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AG Frankfurt/Main, 03.09.2002 - 32 C 3051/01 - 40 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. September 2002 - 32 C 3051/01 - 40 (https://dejure.org/2002,23293)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Positive Forderungsverletzung wegen Unterlassen einer Informationsweitergabe; Vertragliche Aufklärungspflicht eines Reiseveranstalters zur Weitergabe von Informationen über Einreisebestimmungen; Informationsweitergabe an Ausländer
- reise-recht-wiki.de
Aufklärungspflicht Pass- / Visa-Erfordernisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.is (Leitsatz)
Reisebüro hat Aufklärungsplicht für Visum
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- AG Stuttgart, 26.09.1985 - 15 C 5602/85
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.09.2002 - 32 C 3051/01
Eine besondere Aufklärungspflicht ist nämlich nur anzunehmen, wenn für den Reiseveranstalter erkennbar Anlaß bestand anzunehmen, dass es sich bei den Kunden um Angehörige von Nichtmitgliedstaaten der EU handelt - er durch Erfüllung der Pflichten des § 2 InfVO für den Normalfall einer Buchung durch deutsche Staatsangehörige seiner Unterrichtungspflicht also gerade nicht genügt - und insoweit besondere Einreisebestimmungen des Ziellandes naheliegen (vgl. AG Stuttgart, NJW-RR 1986, 142).Hier reicht als Indiz allein der ersichtlich nicht deutsche Name des Klägers für sich genommen nicht aus (vgl. auch: AG Stuttgart, NJW-RR 1986, 142).
- BGH, 17.01.1985 - VII ZR 375/83
Reiseveranstalter - Auslandsreise - Einreisebestimmungen - Unterrichtung - …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.09.2002 - 32 C 3051/01
Es gehört aber zu den Pflichten des Veranstalters, den Reisenden bei der Buchung darauf hinzuweisen, dass solche Urkunden mitgeführt werden müssen, weil die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen den von ihm geschuldeten Erfolg der Reise vereiteln kann (vgl. BGH, NJW 1985, 1165). - LG Frankfurt/Main, 12.06.1997 - 24 S 161/96
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.09.2002 - 32 C 3051/01
Sie muss sich insoweit die Pflichtverletzung der Mitarbeiter des die Reise vermittelnden Reisebüros ... als eigene gem. § 278 BGB zurechnen lassen, da sie sich der S-Tour-GmbH als Abschlussvermittlerin zur Anbahnung und Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient (zur Zurechnung vgl. nur: LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1998, 196;… Führich, Reiserecht, 4. Aufl., § 21 Rdn. 532 m. w. Nw.).
- LG Münster, 12.02.2009 - 8 S 131/08
Schadenersatz infolge der Nichtdurchführbarkeit einer Reise wegen Verstoßes gegen …
Grundsätzlich trifft die Beklagte als Reiseveranstalter die Verpflichtung, den Reisenden vor Vertragsabschluss auf alle Umstände hinzuweisen, die der Herbeiführung des Reiseerfolgs bzw. der Durchführung der Reise entgegenstehen (vgl. Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 03.09.2002, Az.: 32 C 3051/01, www.juris.de, m. w. N.).