Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.03.2019 - 32 SA 16/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12366
OLG Hamm, 11.03.2019 - 32 SA 16/19 (https://dejure.org/2019,12366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2019 - 32 SA 16/19 (https://dejure.org/2019,12366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2019 - 32 SA 16/19 (https://dejure.org/2019,12366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,12366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. Nr. 6
    Gerichtsstandbestimmung; Verzicht auf die Zuständigkeitsrüge; unverbindliche Verweisung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. Nr. 6
    Bindungswirkung einer Verweisung bei zuständigkeitsbegründendem Rügeverzicht der beklagten Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2019 - 32 SA 16/19
    Die beiden Beschlüsse und die letztgenannte Verfügung sind den Parteien bekanntgegeben und dadurch i.S.v. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO rechtskräftig geworden (vgl. BGH , Beschl. v. 19.02.2013 - Y ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 5; Senat , Beschl. v. 18.03.2016 - 32 SA 8/16 - NZM 2016, 589, Rn. 3; Schultzky , in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 34).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar allein die Ankündigung der beklagten Partei, die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht rügen zu wollen, noch nicht bindend, solange sie auf die Zuständigkeitsrüge nicht verzichtet hat, da es ihr freisteht, die fehlende örtliche Zuständigkeit ungeachtet derselben noch in der mündlichen Verhandlung zu rügen (vgl. BGH , Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - MDR 2013, 481, zit. nach juris , Rn. 10).

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist ( BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr).

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2019 - 32 SA 16/19
    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist ( BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2019 - 32 SA 16/19
    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist ( BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr).
  • KG, 20.11.2017 - 2 AR 44/17

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeitsbegründung durch Rügeverzicht vor

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2019 - 32 SA 16/19
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein bereits vor der mündlichen Verhandlung erfolgter Rügeverzicht nicht nur angekündigt, sondern unter Beachtung der Voraussetzungen von § 38 ZPO mit dem erforderlichen Bindungswillen erklärt wird (vgl. KG , Beschl. vom 20.11.2017 - 2 AR 44/17 - VersR 2018, 634, zit. nach juris , Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 32 Sa 8/16

    Gerichtsstandbestimmung; Wohnungseigentum; Ersatzzustellungsvertreter;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2019 - 32 SA 16/19
    Die beiden Beschlüsse und die letztgenannte Verfügung sind den Parteien bekanntgegeben und dadurch i.S.v. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO rechtskräftig geworden (vgl. BGH , Beschl. v. 19.02.2013 - Y ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 5; Senat , Beschl. v. 18.03.2016 - 32 SA 8/16 - NZM 2016, 589, Rn. 3; Schultzky , in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 34).
  • BayObLG, 09.06.2021 - 101 AR 46/21

    Zuständigkeit durch Verzicht auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

    Keinen Einfluss auf die Wirksamkeit und Bindungswirkung der Verzichtserklärungen als Prozesshandlungen hat der Umstand, dass die Erklärungen bereits mangels annahmefähigen Angebots der Antragstellerin zu 6) nicht zum Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO geführt haben (zum Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung infolge Rügeverzichts: OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2019, 32 SA 60/19, juris Rn. 27 f.; Beschluss vom 11. März 2019, 32 SA 16/19, juris Rn. 17 f.).
  • OLG Hamm, 17.09.2019 - 32 SA 60/19

    Zulässigkeit der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein bereits vor der mündlichen Verhandlung erfolgter Rügeverzicht nicht nur angekündigt, sondern unter Beachtung der Voraussetzungen von § 38 Abs. 3 Nr. 1 ZPO mit dem erforderlichen Bindungswillen erklärt wird (vgl. KG , Beschl. vom 20.11.2017 - 2 AR 44/17 - VersR 2018, 634, zit. nach juris , Rn. 9; Senat , Beschl. v. 11.03.2019 - 32 SA 16/19 - juris , Rn. 17, jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht