Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 32 C 1560/18 (88) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- hessen.de (Pressemitteilung und Volltext)
Zu spät am Gate - Kein Anspruch gegen den Reiseveranstalter
- RA Kotz
Flugreisevertrag - Zusatzkostenerstattung wegen Nichtbeförderung wegen verspäteten Erscheinens
- reise-recht-wiki.de
Keine Reisepreisminderung bei Nichtbeförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Ablugzeit Ankunftszeit
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Kein Schadenersatz für zu spät am Gate auftauchende Flugpassagiere
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zu spät am Gate - Kann der Reisende Ansprüche gegen den Reiseveranstalter machen?
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zum rechtzeitigen Erscheinen zum Boarding
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zu spät am Gate - Passagiere dürfen nicht mitfliegen: Kommen sie erst nach Boarding-Schluss zum Gate, haftet dafür nicht der Reiseveranstalter
- versr.de (Kurzinformation)
Zu spät am Gate - Kein Anspruch gegen den Reiseveranstalter
- reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)
Reiseveranstalter haftet nicht bei verspätetem Erscheinen am Gate
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Entschädigung gegen Reiseveranstalter wegen verweigerter Beförderung bei verspätetem Erscheinen am Gate - Durchschnittlich flugerfahrenen Reisenden muss Pflicht zum rechtzeitigen Erscheinen am Gate bewusst sein
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2017 - 24 S 40/17
Reisevertrag - Verletzung Mitwirkungsobliegenheiten bei Flughafenanreise
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 32 C 1560/18
Eine auf Verletzung seiner Mitwirkungsobliegenheiten zurückzuführende Gefährdung der Durchführung der Reise liegt im Risiko des Reisenden (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.11.2017, Az. 2-24 S 40/17).
- OLG Celle, 24.09.2025 - 11 U 31/25
Übermäßig langer Check-In als Reisemangel i.R.e. Pauschalreise
Eine auf Verletzung seiner Mitwirkungsobliegenheiten zurückzuführende Gefährdung oder sogar Vereitelung der Durchführung der Reise liegt im Risiko des Reisenden (vgl. LG Frankfurt am Main…, Urteil vom 7. November 2017 - 2-24 S 40/17, juris Rn. 7; AG Frankfurt, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 32 C 1560/18 (88), juris Rn. 15;… Führich/Staudinger/Staudinger, a.a.O., § 5 Rn. 74). - AG München, 20.08.2021 - 275 C 17530/19
Kein Reisemangel durch Verweigerung der Flugbeförderung wegen verspäteten …
Dem Amtsgericht Frankfurt (vgl. Urteil vom 02.10.2018 - 32 C 1560/18) ist auch darin zu folgen, dass die Airline nicht gehalten war, den Reisenden ein nachträgliches Boarding zu ermöglichen.
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