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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 14.02.2020 - 32 C 1562/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33259
AG Stuttgart, 14.02.2020 - 32 C 1562/19 (https://dejure.org/2020,33259)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 14.02.2020 - 32 C 1562/19 (https://dejure.org/2020,33259)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 32 C 1562/19 (https://dejure.org/2020,33259)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Undichte Duschkabine und beschädigte Wand sind Mietmängel!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Mietminderung bei undichter Duschkabine und Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer - Mietminderung von 10 bzw. 5 % der Bruttomiete

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Paderborn, 11.04.2024 - 58a C 129/23

    Duschen muss ohne Überschwemmung möglich sein

    Eine undichte Duschkabine, durch die bei jedem Duschvorgang erhebliche Wassermengen austreten, berechtigt den Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 10% der Bruttomiete (AG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2020 - 32 C 1562/19, juris; vgl. auch AG Köln…, Urteil vom 28.11.1986 - 221 C 85/86, BeckRS 1986, 30932290 Rn. 11, beck-online), da es sich bei der Duschmöglichkeit um ein überaus wichtiges Ausstattungsmerkmal handelt (vgl. auch AG Berlin-Mitte…, Urteil vom 05.02.2020 - 15 C 256/19, Rn. 27, juris).
  • AG Paderborn, 30.04.2024 - 58a C 129/23
    Eine undichte Duschkabine, durch die bei jedem Duschvorgang erhebliche Wassermengen austreten, berechtigt den Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 10% der Bruttomiete (AG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2020 - 32 C 1562/19, juris; vgl. auch AG Köln…, Urteil vom 28.11.1986 - 221 C 85/86, BeckRS 1986, 30932290 Rn. 11, beck-online), da es sich bei der Duschmöglichkeit um ein überaus wichtiges Ausstattungsmerkmal handelt (vgl. auch AG Berlin-Mitte…, Urteil vom 05.02.2020 - 15 C 256/19, Rn. 27, juris).
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