Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 20.02.2018 - 32 C 1966/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Rail & Fly: Reisende müssen mit Zugverspätung rechnen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Flug wegen Zugverspätung verpasst: Haben Reisende einen Entschädigungsanspruch?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zug verspätet, Flug verpasst - Reiseveranstalter muss für zusätzliche Reisekosten nicht haften, wenn die Kunden zu spät gestartet sind
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rail & Fly: Wann haften Veranstalter für verpassten Flug?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rail & Fly: Kein Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Zugverspätungen - Reisende müssen Verspätungen einkalkulieren und für Anreise Zug mit regulärer Ankunftszeit von mindestens drei Stunden vor Abflug wählen
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 46/10
Zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail & …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 20.02.2018 - 32 C 1966/17
Maßgeblich ist insoweit, ob der Reiseveranstalter die Zugfahrt als eigene Leistung angeboten hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2010, Az. Xa ZR 46/10 = RRa 2011, 20). - LG Frankfurt/Main, 07.11.2017 - 24 S 40/17
Reisevertrag - Verletzung Mitwirkungsobliegenheiten bei Flughafenanreise
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 20.02.2018 - 32 C 1966/17
Es liegt im Risiko des Reisenden, wenn er solche Hinweise nicht beachtet (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.11.2017, Az. 2-24 S 40/17).
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