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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 22.10.2010 - 32 C 682/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,43013
AG Frankfurt/Main, 22.10.2010 - 32 C 682/10 (https://dejure.org/2010,43013)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.10.2010 - 32 C 682/10 (https://dejure.org/2010,43013)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 32 C 682/10 (https://dejure.org/2010,43013)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 20.06.2017 - VII R 27/15

    Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des …

    Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main habe mit Urteilen vom 26. Januar 2009 32 C 1317/08 - 22, 32 C 1317/08 (MultiMedia und Recht --MMR-- 2009, 709) und vom 22. Oktober 2010 32 C 682/10-18 entschieden, dass sie (die Klägerin) bei Domainpfändungen nicht Drittschuldner und der Erlass eines Arrestatoriums sinnlos sei.
  • LG Frankfurt/Main, 09.05.2011 - 1 S 309/10

    Zur Domainpfändung und zur Stellung der Denic als Drittschuldner

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.10.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 682/10-18) abgeändert:.

    Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung und beantragt, unter Aufhebung des am 22.10.2010 verkündeten und am 8.11.2010 zugestellten Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az. 32 C 682/10-18, die Berufungsbeklagte zu verurteilen, an den Berufungskläger 1.706,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2010 sowie 192, 90 EUR vorgerichtliche Kosten rund 202, 85 EUR Zinsen zu zahlen.

  • FG Saarland, 30.08.2018 - 2 K 1282/15

    Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einer …

    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung vertrete ganz überwiegend die Auffassung, dass die Klägerin im Rahmen der Pfändung von Ansprüchen aus Domainverträgen nicht Drittschuldnerin sei (AG Frankfurt vom 26. Januar 2009 32 C 1317/08 - 22 -, juris; vom 22. Oktober 2010, 32 C 682/10-18 n.v.).
  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 5 A 492/16

    Internet-Domain; Ansprüche aus Domainvertrag; Pfändung, Verwertung, …

    Rn. 49 Die gegenteilige Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt (…AG Frankfurt, Urt. v. 26. Januar 2009 - 32 C 1317/08 -, juris Rn. 34; AG Frankfurt, Urt. v. 22. Oktober 2010 - 32 C 682/10 -, beckonline), dass die Rechtsstellung der Klägerin nicht von der Pfändung einer Domain berührt werde, weil der Vollstreckungsschuldnerin weiterhin ihr Vertragspartner bleibe, vermag nicht zu überzeugen.
  • AG Frankfurt/Main, 08.08.2012 - 31 C 2224/11

    IT-Recht: Schadenersatz wegen fehlender Möglichkeit der Verwertung einer …

    Ob die Beklagte in Fällen wie dem vorliegenden Drittschuldnerin ist, wurde aber von Instanzgerichten bislang unterschiedlich beurteilt (gegen Drittschuldnereigenschaft der DENIC eG: AG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.01.2009 - 32 C 1317/08-22 -, juris, Abs.-Nr. 26 ff.; AG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.10.2010 - 32 C 682/10 -18 -, unveröffentl.; für Drittschuldnereigenschaft der DENIC eG: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2011 - 2-01 S 309/10 -, juris, Abs.-Nr. 23 ff.; LG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2001 - 25 T 59/01 -, juris, Abs.-Nr. 1 mit Tenor, sowie die dazu ergangene erstinstanzliche Entscheidung: AG Langenfeld, Beschluss vom 21.12.2000 - 14 M 2416/00 -, juris;… LG Mönchengladbach, MMR 2005, S. 197;… AG Bad Berleburg CR 2003, S. 224; offen lassend: LG Zwickau, Beschluss vom 12.08.2009 - 8 T 228/09 -, juris, Abs.-Nr. 6 f.).
  • FG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 K 3509/14

    Pfändung von Internet-Domains: Unbestimmtheit des Leistungsverbots - Anspruch auf …

    Ebenso habe das erstinstanzliche Gericht (AG Frankfurt Urteil vom 22.10.2010 (Az. 32 C 682/10-18) zu dem vom Beklagten herangezogenen Urteil entschieden.
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