Rechtsprechung
| AG Gelsenkirchen, 31.05.2012 - 32 C 69/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,61370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Halle/Saale, 29.01.2013 - 95 C 3073/12
Private Rentenversicherung: Trennung von fondsgebundener Rentenversicherung und …
Zweck der Norm ist allein ein Schutz des Versicherungsnehmers vor der unzulässigen Geltendmachung der noch nicht getilgten Versicherungsnebenkosten (Abschluss- und Vertriebskosten) und vor dem faktischen Druck, eine Kündigung des Versicherungsvertrages wegen fortbestehender Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Kosten zu unterlassen (vgl. LG Düsseldorf vom 10.02.2011 - 11 O 401/10; LG Rostock vom 06.08.2010 - 10 O 137/10; AG Gelsenkirchen vom 31.05.2012 - 32 C 69/12; AG Schöneberg vom 13.12.2011 - 4 C 192/11).Die bewusste Aufspaltung und formale juristische Aufteilung der vertraglichen Abreden in Versicherungsvertrag einerseits und separate Kostenausgleichsvereinbarung andererseits umgeht daher den dargelegten Schutzzweck der Norm (vgl. AG Gelsenkirchen vom 31.05.2012 - 32 C 69/12).
dejure.org
Übersicht AG Gelsenkirchen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.