Rechtsprechung
| VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 1 Abs 8 MStV, § 93 Abs 1 und 3 MStV, § 91 Abs 2 Nr 1 und 2 MStV, § 109 Abs. 1 MStV
Medienrechtliche Beanstandung eines Musikstreamingangebots unter Aufforderung, bestimmte Transparenzangaben zugänglich zu machen
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag europarechtswidrig?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag - und das Europarecht
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Spotify gegen Medienanstalt: VG Berlin will EuGH anrufen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag europarechtswidrig?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spotify muss Transparenzpflichten nach dem MStV vorerst nicht umsetzen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag möglicherweise europarechtswidrig
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (20)
- EuGH, 30.05.2024 - C-666/22
ECommerce: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, der in …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
In Art. 3 Abs. 2 ECRL wird klargestellt, dass die Mitgliedstaaten den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat nicht aus Gründen einschränken dürfen, die in den koordinierten Bereich fallen (sog. Herkunftslandprinzip; vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 2024 - C-664/22 und C-666/22 - juris Rn. 55).Die E-Commerce-Richtlinie beruht auf der Anwendung der Grundsätze der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat und der gegenseitigen Anerkennung, sodass im Rahmen des koordinierten Bereichs die Dienste der Informationsgesellschaft nur durch Vorschriften des Mitgliedstaats geregelt werden, in dessen Hoheitsgebiet die Anbieter dieser Dienste niedergelassen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 2024 - C-664/22 und C-666/22 - juris Rn. 58).
Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ist es Sache jedes Mitgliedstaats als Bestimmungsmitgliedstaat von Diensten der Informationsgesellschaft, den freien Verkehr dieser Dienste nicht dadurch einzuschränken, dass er die Einhaltung zusätzlicher, in den koordinierten Bereich fallender Verpflichtungen vorschreibt, die er erlassen haben mag (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 2024 - C-664/22 und C-666/22 - juris Rn. 60).
Demnach verbietet es das Herkunftslandprinzip aus § 3 Abs. 1 und 2 DDG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und 2 ECRL vorbehaltlich konkret gestatteter Abweichungen, dass einem Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der diesen Dienst in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen erbringen möchte, in dessen Hoheitsgebiet er niedergelassen ist, von diesem anderen Mitgliedstaat in den koordinierten Bereich fallende Anforderungen auferlegt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 2024 - C-664/22 und C-666/22 - juris Rn. 61).
- VG Berlin, 10.07.2025 - 32 K 222.24
Vorlage: Pflicht zu Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
Die aufschiebende Wirkung der Klage (VG 32 K 222/24) gegen den Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2024 (Az. PLA10-648/23) wird angeordnet.Rn. 26 die aufschiebende Wirkung der Klage (VG 32 K 222/24) gegen den Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2024 (Az.: PLA10-648/23) anzuordnen.
Rn. 34 1. Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der fristgerecht erhobenen Klage VG 32 K 222/24 ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Hs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zulässig, insbesondere statthaft.
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 11 S 70.21
Duales System - Anordnung einer Sicherheitsleistung (in geänderter Höhe) - …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
Rn. 36 a) Das Gericht entscheidet in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf der Grundlage einer eigenen Abwägung der widerstreitenden Vollzugs- und Suspensivinteressen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2022 - OVG 11 S 70/21 - juris Rn. 10).Wesentliches Element dieser Interessenabwägung ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache, die dem Charakter des Eilverfahrens entsprechend nur aufgrund einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2022 - OVG 11 S 70/21 - juris Rn. 10).
Ist es wegen der besonderen Dringlichkeit einer alsbaldigen Entscheidung oder wegen der Komplexität der Sach- und Rechtsfragen nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, ist also der Ausgang der Hauptsache offen, so sind alleine die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 7 VR 5.14 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2022 - OVG 11 S 70/21 - juris Rn. 10; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 12. September 2024 - 5 KM 20/22 OVG - juris Rn. 10).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2024 - 5 KM 20/22
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Ortsbildprägung; …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
Demgegenüber überwiegt grundsätzlich das private Aussetzungsinteresse, wenn sich der Verwaltungsakt nach diesem Maßstab als rechtswidrig erweist und der Rechtsbehelf in der Hauptsache voraussichtlich Erfolg haben wird; an der Vollziehung eines rechtswidrigen Bescheides besteht regelmäßig kein schutzwürdiges öffentliches Interesse (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2024 - 5 KM 20/22 OVG - juris Rn. 10).Ist es wegen der besonderen Dringlichkeit einer alsbaldigen Entscheidung oder wegen der Komplexität der Sach- und Rechtsfragen nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, ist also der Ausgang der Hauptsache offen, so sind alleine die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 7 VR 5.14 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - OVG 11 S 70/21 - juris Rn. 10; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2024 - 5 KM 20/22 OVG - juris Rn. 10).
- EuGH, 09.11.2023 - C-376/22
Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet: Ein Mitgliedstaat darf einem …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 3 Abs. 4 ECRL dahin auszulegen, dass generell-abstrakte Maßnahmen, die sich auf eine allgemein umschriebene Kategorie bestimmter Dienste der Informationsgesellschaft beziehen und unterschiedslos für alle Anbieter dieser Kategorie von Diensten gelten, nicht unter den Begriff "Maßnahmen … betreffen[d] einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft" im Sinne dieser Bestimmung fallen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2023 - C-376/22 - juris Rn. 60). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2023 - 13 B 381/22
Gegenvorstellungsverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise nicht …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
Nach alledem umfasst der koordinierte Bereich neben dem durch die Richtlinie selbst geregelten und damit harmonisierten Recht grundsätzlich alle Rechtsvorschriften, die nach nationalem Recht für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft zur Anwendung kommen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 - juris Rn. 17). - EuGH, 30.05.2024 - C-662/22
ECommerce: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, der in …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
Zu berücksichtigen ist zudem, dass der EuGH die Ausnahmen vom Grundsatz der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat in Art. 3 Abs. 4 ECRL eng auslegt (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 2024 - C-662/22 und C-667/22 - juris Rn. 83), was dafür sprechen könnte, dass auch Einschränkungen des Anwendungsbereichs der Richtlinie nicht über die konkret in Art. 1 Abs. 5 ECRL vorgesehenen Regelungsmaterien hinaus in Betracht kommen sollen. - EuGH, 30.05.2024 - C-667/22
ECommerce: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, der in …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
Zu berücksichtigen ist zudem, dass der EuGH die Ausnahmen vom Grundsatz der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat in Art. 3 Abs. 4 ECRL eng auslegt (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 2024 - C-662/22 und C-667/22 - juris Rn. 83), was dafür sprechen könnte, dass auch Einschränkungen des Anwendungsbereichs der Richtlinie nicht über die konkret in Art. 1 Abs. 5 ECRL vorgesehenen Regelungsmaterien hinaus in Betracht kommen sollen. - BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 1.14
Nichtzulassungsbeschwerde; beklagte Behörde; Aufhebung des Verwaltungsakts; …
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
Rn. 38 aa) Rechtsgrundlage der streitgegenständlichen Feststellung und Beanstandung unzureichender Transparenzangaben in Bezug auf den von der Antragstellerin angebotenen und von der Antragsgegnerin als Medienintermediär qualifizierten Audio-Streamingdienst X..., die als einheitliche Maßnahme einer Beanstandung zu verstehen sind (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 21. Mai 2019 - 27 K 93.16 - juris Rn. 45 ; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 - juris Rn. 29), bei der es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt mit Eingriffscharakter handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 6 B 1/14 - juris Rn. 20), sowie der Aufforderung, vollständige Transparenzangaben verfügbar zu halten, sind die §§ 109 Abs. 1, 105 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 und 93 Abs. 1 und 3 des Medienstaatsvertrags vom 14./28. April 2020 in der zum Zeitpunkt des beanstandeten Verhaltens am 24. Juni 2024 sowie im Zeitpunkt des Bescheiderlasses geltenden Fassung des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Vierten Medienänderungsstaatsvertrags vom 9./16. Mai 2023 - MStV - (als "MStV a.F." zitiert, soweit sich Abweichungen zur aktuellen Fassung des Medienstaatsvertrags ergeben). - BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14
Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz
Auszug aus VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24
Ist es wegen der besonderen Dringlichkeit einer alsbaldigen Entscheidung oder wegen der Komplexität der Sach- und Rechtsfragen nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, ist also der Ausgang der Hauptsache offen, so sind alleine die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 7 VR 5.14 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - OVG 11 S 70/21 - juris Rn. 10; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 12. September 2024 - 5 KM 20/22 OVG - juris Rn. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - 13 A 1072/12
Zulässigkeit einer medienaufsichtlichen Beanstandung gegenüber einem …
- VG Berlin, 21.05.2019 - 27 K 93.16
Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem …
- OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19
"Migration tötet"; allgemeine Interessenabwägung; Anhörung; Heilung; …
- VG Hannover, 03.09.2019 - 7 A 7146/17
Produktplazierung; redaktionelle Unabhängigkeit; zu starke Herausstellung; …
- VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
Powerline für den Internetzugang; Anordnung zur Vermeidung von Funkstörungen
- VG Neustadt, 21.02.2018 - 5 K 772/17
Beanstandung einer Dauerwerbesendung - Trennung zwischen Programm und …
- VG Berlin, 22.03.2021 - 27 K 309.16
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
Fernstraßenrechtliche vorzeitige Besitzeinweisung
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2018 - 5 N 41.16
Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der Berufung; maßgeblicher Zeitpunkt; …
- VG Stuttgart, 27.10.2006 - A 5 K 11379/05
Rücknahme der Asylanerkennung und der Flüchtlingseigenschaft
- OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2025 - 6 MB 24/25
Beschwerde zurückgewiesen - Meta muss Facebook vorerst transparenter machen
Rn. 35 Mithin unterfallen die Regelungen des § 93 Abs. 1 und Abs. 3 MStV dem koordinierten Bereich, weil die Verpflichtung der Anbieter von Medienintermediären zur Bereitstellung bestimmter Transparenzangaben eine Anforderung an deren Ausübung ihrer Tätigkeit bzw. an deren Verhalten und an den Inhalt des Dienstes bedeutet (VG Berlin, Beschl. v. 17.12.2024 - 32 L 221/24 -, juris Rn. 71;… so auch: Bemerkungen der EU-Kommission im Notifizierungsverfahren 2020/0026/D vom 27.04.2020, S. 3 f.).Die Transparenzangaben stellen eine zusätzliche Verpflichtung des Diensteanbieters dar, zumal denkbar ist, dass sich die Offenlegung bestimmter Angaben negativ auf den innergemeinschaftlichen Handel auswirken kann (so auch: VG Berlin, Beschl. v. 17.12.2024 - 32 L 221/24 -, juris Rn. 72).
Auch handelt es sich bei den Transparenzvorgaben nicht um Maßnahmen i.S.d. Art. 3 Abs. 4 ECRL bzw. § 3 Abs. 5 DDG, die im Hinblick auf einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit oder der Verbraucher erforderlich sind (vgl. schon VG Berlin, Beschl. v. 17.12.2024 - 32 L 221/24 -, juris Rn. 73-75).
Sie werden in die Lage versetzt, etwaige Diskriminierungen journalistisch-redaktioneller Inhalte zu erkennen, ggf. zu reklamieren und/oder in anderen Quellen oder auf anderen Wegen Informationen zu suchen, wodurch im Ergebnis einer einseitigen Informationsgewinnung entgegengewirkt und Medienpluralität gestärkt wird (VG Berlin, Beschl. v. 17.12.2024 - 32 L 221/24 -, juris Rn. 77).
Rn. 43 Gegen die Annahme einer Ausnahmeregelung in Art. 1 Abs. 6 ECRL wird zudem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angeführt, der die Ausnahmen vom Grundsatz des Herkunftslandprinzips in Bezug auf Art. 3 Abs. 4 ECRL eng auslegt (…vgl. EuGH, Urt. v. 30.05.2024 - C-662/22 und C-667/22 -, juris Rn. 83), was tendenziell eher gegen die Annahme von über Art. 1 Abs. 5 ECRL hinausgehende Bereichsausnahmeregelungen sprechen könne (so VG Berlin, Beschl. v. 17.12.2024 - 32 L 221/24 -, juris Rn. 80).
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bescheides ist nämlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier des Bescheiderlasses (so auch VG Berlin, Beschl. v. 17.12.2024 - 32 L 221/24 -, juris Rn. 38).
Das Verwaltungsgericht Berlin begründet seine Entscheidung ebenfalls nicht mit der offen gelassenen Rechtsfrage der Unionsrechtswidrigkeit des § 93 MStV , sondern in der anschließenden Abwägung mit den von der Antragstellerin vorgebrachten negativen Folgen der Pflicht zur vorzeitigen Informationsveröffentlichung (VG Berlin, Beschl. v. 17.12.2024 - 32 L 221/24 -, juris Rn. 90).
Dass dem so ist, bestreitet die Antragstellerin nicht, geht allerdings - anders als der Senat (s. 2.a.aa.(1)) - von einem eindeutigen Verstoß gegen Unionsrecht aus und verweist im Übrigen lediglich auf die Ausführungen des Verwaltungsgericht Berlins zur dort angenommenen Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch die Transparenzanforderungen des Medienstaatsvertrages (VG Berlin, Beschl. v. 17.12.2024 - 32 L 221/24 -, juris Rn. 72).
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 1347/24
Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren
Rn. 40 Vgl. Steinrötter/Schauer, in: Steinrötter, Europäische Plattformregulierung, 2023, § 2 DSA Rn. 7 m.w.N. aus der Rspr. des EuGH; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 69.Rn. 50 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 17; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 71.
Rn. 70 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75.
Rn. 74 Vgl. zur Verpflichtung, gemäß § 93 MStV bestimmte Transparenzangeben vorzuhalten: VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75; offen gelassen unter Bezugnahme auf eine seinerzeit noch ausstehende Klärung der Frage durch den EuGH zu § 3b NetzDG: OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 111 ff.
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 1350/24
Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren
Rn. 40 Vgl. Steinrötter/Schauer, in: Steinrötter, Europäische Plattformregulierung, 2023, § 2 DSA Rn. 7 m.w.N. aus der Rspr. des EuGH; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 69.Rn. 50 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 17; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 71.
Rn. 70 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75.
Rn. 74 Vgl. zur Verpflichtung, gemäß § 93 MStV bestimmte Transparenzangeben vorzuhalten: VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75; offen gelassen unter Bezugnahme auf eine seinerzeit noch ausstehende Klärung der Frage durch den EuGH zu § 3b NetzDG: OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 111 ff.
- VG Schleswig, 30.06.2025 - 10 B 185/24
Meta verstößt mit Facebook gegen Transparenzgebot im Medienstaatsvertrag
Darauf, ob dieses Vorgehen üblich ist oder nicht, kommt es nicht an (VG D-Stadt, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - VG 32 L 221/24 -, BeckRS 2024, 36028 Rn. 43).Es besteht in der Literatur Uneinigkeit, ob die medienrechtlichen Transparenzvorgaben in Konflikt mit unionsrechtlichen Regelungen stehen (vgl. dazu umfassend VG D-Stadt, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - VG 32 L 221/24 -, BeckRS 2024, 36028 Rn. 57-80).
Soweit das Verwaltungsgericht D-Stadt in einem vergleichbaren Fall dem Interesse eines Audio-Streamingdienstes, vorerst keine weitergehenden Transparenzangaben verfügbar zu machen und zu halten, den Vorrang vor dem Vollziehungsinteresse mit der Begründung eingeräumt hat, die mit der Veröffentlichung von Transparenzangaben verbundene Offenbarung bestimmter möglicherweise für die Geschäftstätigkeit des Streamingdienstes bedeutender und sich gegebenenfalls bei Veröffentlichung für ihn negativ auswirkender Angaben rechtfertige sich nicht mit Blick auf das Interesse der Medienanstalt, den Bescheid zum Zwecke des Schutzes der Medienvielfalt zu vollziehen (VG D-Stadt, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - VG 32 L 221/24 -, BeckRS 2024, 36028 Rn. 82), so ist festzustellen, dass die Antragstellerin solche Befürchtungen, sie würde für ihre Geschäftstätigkeit bedeutende und sich gegebenenfalls negativ auswirkende Angaben veröffentlichen müssen, vorliegend in keiner Weise geltend gemacht hat.
- VG Düsseldorf, 24.03.2026 - 27 K 3964/22
Digital Services Act (DSA), Herkunftslandprinzip, AVMD-Richtlinie, Jugendschutz, …
Rn. 128 Vgl. Steinrötter/Schauer, in: Steinrötter, Europäische Plattformregulierung, 2023, § 2 DSA Rn. 7 m.w.N. aus der Rspr. des EuGH; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 69.Rn. 140 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 17; OVG S-H, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - 6 MB 24/25 -, juris, Rn. 34; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 71.
Rn. 158 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75.
Rn. 162 Vgl. zur Verpflichtung, gemäß § 93 MStV bestimmte Transparenzangeben vorzuhalten: OVG S-H, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - 6 MB 24/25 -, juris, Rn. 36; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75; offen gelassen unter Bezugnahme auf eine seinerzeit noch ausstehende Klärung der Frage durch den EuGH zu § 3b NetzDG: OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 111 ff.
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 1349/24
Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren
Rn. 40 Vgl. Steinrötter/Schauer, in: Steinrötter, Europäische Plattformregulierung, 2023, § 2 DSA Rn. 7 m.w.N. aus der Rspr. des EuGH; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 69.Rn. 50 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 17; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 71.
Rn. 70 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75.
Rn. 74 Vgl. zur Verpflichtung, gemäß § 93 MStV bestimmte Transparenzangeben vorzuhalten: VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75; offen gelassen unter Bezugnahme auf eine seinerzeit noch ausstehende Klärung der Frage durch den EuGH zu § 3b NetzDG: OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 111 ff.
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 1348/24
Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren
Rn. 40 Vgl. Steinrötter/Schauer, in: Steinrötter, Europäische Plattformregulierung, 2023, § 2 DSA Rn. 7 m.w.N. aus der Rspr. des EuGH; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 69.Rn. 50 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 17; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 71.
Rn. 70 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75.
Rn. 74 Vgl. zur Verpflichtung, gemäß § 93 MStV bestimmte Transparenzangeben vorzuhalten: VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 75; offen gelassen unter Bezugnahme auf eine seinerzeit noch ausstehende Klärung der Frage durch den EuGH zu § 3b NetzDG: OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2023 - 13 B 381/22 -, juris, Rn. 111 ff.
- VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 475/24
Internetsperren für Pornografie-Plattformen aufgrund europarechtlicher Regelungen …
19. November 2025 - 27 L 1348/24 -, juris, Rn. 48; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 71).Auch im Übrigen hat sich in der deutschen Rechtsprechung in Ansehung der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs soweit ersichtlich die Auffassung durchgesetzt, dass generell abstrakte Gesetze nicht unter den Ausnahmetatbestand des Art. 3 Abs. 4 RL 2000/31/EG fallen (vgl. zu § 93 MStV : OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - 6 MB 24/25 -, juris, Rn. 36; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 - juris, Rn. 75; zu § 203 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 4 und 5, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 TKG: VG Köln…, Beschluss vom 24. Juli 2025 - 1 L 327/23 -, juris, Rn. 75).
- VG Berlin, 30.06.2026 - 32 K 13.23
Untersagung von Russia Today im Februar 2022 rechtmäßig
Dann müssen eine solche Bezugnahme bzw. Verweisung und der Wille, sich die Begründung der Beschlussvorlage zu eigen zu machen, aus der Niederschrift über den Beschluss oder aus sonstigen Unterlagen klar und unmissverständlich hervorgehen (vgl. VG München…, Urteil vom 27. November 2025 - M 17 K 21.2179 -, juris, Rn. 37 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 30. Juni 2025 - 10 B 185/24 -, juris, Rn. 65; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 32 L 221/24 -, juris, Rn. 50 ff.). - VG Berlin, 10.07.2025 - 32 K 222.24
Vorlage: Pflicht zu Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag …
Dem gleichzeitig gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 17. Dezember 2024 stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - VG 32 L 221/24 - juris [ ECLI:DE:VGBE:2024:1217.32L221.24.00 ]). - VG Neustadt, 04.02.2026 - 5 K 1203/24
Sperrverfügung bezüglich der Verbreitung einer Website mit pornografischen …
- VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 1204/24
1. Die VO (EU) 2022/2065 entfaltet aufgrund ihrer vollharmonisierenden Wirkung im …
- VG Neustadt, 13.01.2026 - 5 K 476/24
Sperrung des Zugangs zu einer Internetseite mit pornografischen Angeboten
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