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| AG Berlin-Schöneberg, 17.10.2022 - 32 M 1208/22 |
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AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - 32 M 1208/22 (https://dejure.org/2022,28863)
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Besprechungen u.ä.
- ervjustiz.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem Justizbeitreibungsgesetz
Wird zitiert von ... (3)
- AG Düsseldorf, 16.12.2022 - 666 M 1788/22
Vollstreckungsauftrag; Titelersatz; elektronischer Rechtsverkehr; qualifizierte …
Rn. 69 Die vorstehende Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Vollstreckungsgerichts und vieler anderer Gerichte (vgl. AG Düsseldorf B. v. 12.08.22 - 667 M 914/22; B. v. 03.08.22 + 22.08.22 - 662 M 719/22; B. v. 23.06.22 + 21.07.22 - 665 M 782/22; AG Essen B. v. 02.08.22 - 30 M 1054/22; AG Dorsten B. v. 06.09.2022 - 16 M 361/22; zustimmend Fleck in BeckOK § 802a ZPO Rn 5; LG Essen B. v. 17.10.2022 - 7 T 272/22; vgl. auch AG Schöneberg B. v. 17.10.2022 - 32 M 1208/22 und B. v. 18.10.22 - 33 M 1112/22). - LG Lübeck, 09.01.2023 - 7 T 378/22
Abgabe der Vermögensauskunft auf Grundlage eines Zwangsvollstreckungsauftrages …
Demgegenüber wird auch vertreten, dass einer elektronischen Einreichung dann eine titelersetzende Wirkung zukommen kann, wenn der Auftrag mit einer qualifizierten Signatur versehen ist oder wenn der Auftrag mit einer einfachen Signatur abgeschlossen und auf einem sicheren Übermittlungsweg übertragen worden ist oder wenn der Auftrag mit einer qualifizierten Signatur versehen und auf einem sicheren Übermittlungsweg übertragen worden ist (vgl. zu den verschiedenen Ansätzen etwa: AG Düsseldorf BeckRS 2022, 33645; AG Berlin-Schöneberg BeckRS 2022, 28342; AG Schöneberg DGVZ 2022, 268; AG Bautzen DGVZ 2022, 270; AG Lichtenberg DGVZ 2022, 269; LG Arnsberg BeckRS 2022, 30222; LG Essen DGVZ 2023, 8;… Ulrici in: BeckOK ZPO, 47. Ed. (Stand: 01.12.2022), § 753 ZPO, Rn. 8.2). - LG Hildesheim, 09.02.2023 - 1 T 46/22
Elektronisch eingereichter Vollstreckungsauftrag; Vollstreckungstitel
Es handelt sich in der Rechtspraxis um einen häufig vorkommenden Sachverhalt, der bisher - soweit ersichtlich - noch nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich entschieden wurde und zu dem die Instanzgerichte unterschiedliche Ansichten vertreten (für das Genügen der Formerfordernisse bei Einreichung des Vollstreckungsantrags, der zugleich den Titel ersetzt: Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 19. September 2022 - 5 T 146/22 - juris; Amtsgericht Lichtenberg, Beschluss vom 16.09.2022 - 35 B M 1054/22 -, juris; Amtsgericht Schöneberg, Beschluss vom 17.10.2022 - 32 M 1208/22 - juris; Amtsgericht Bonn, Beschluss vom 25.07.2022 - 22 M 1338/22 - juris; gegen das Vorliegen der erforderlichen Formerfordernisse: Landgericht Essen, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - 7 T 272/22 - juris.).
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