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| LG Stuttgart, 17.05.2011 - 32 O 33/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 17.05.2011 - 32 O 33/10
- OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 W 5/11
- BGH, 14.01.2014 - II ZB 5/12
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 U 3/11
Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der Aktiengesellschaft: Gefährdung …
Rn. 63 7. In einem im ersten Rechtszug vor dem Landgericht Stuttgart unter 32 O 33/10 KfH und im Beschwerdeverfahren vor dem Senat unter 20 W 5/11 geführten Auskunftserzwingungsverfahren macht die hiesige Klägerin geltend, die Fragen 1) bis 20) seien in der Hauptversammlung unzureichend beantwortet worden. - OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 W 5/11
Auskunftsrecht des Aktionärs einer börsennotierten Gesellschaft: Erforderlichkeit …
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 17.05.2011, Az. 32 O 33/10 KfH, wird zurückgewiesen.Rn. 251 Das Landgericht hat durch Beschluss vom 17.05.2011, Az. 32 O 33/10 KfH, zwar den Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 131 AktG zurückgewiesen, aber die Beschwerde für zulässig erklärt.
Rn. 291 den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 17.05.2011, Az. 32 O 33/10 KfH, aufzuheben und wie in erster Instanz mit Schriftsatz vom 12.02.2010 beantragt zu entscheiden,.
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