Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.01.2016 - 32 Sa 66/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gerichtsstandbestimmung, beratende Bank, Prospekt, Beratungsgespräch, fehlerhafte Prospektinformation
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 32b, 36 I Nr. 3 ZPO
Gerichtsstandbestimmung, beratende Bank, Prospekt, Beratungsgespräch, fehlerhafte Prospektinformation - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 32b I Nr. 3; ZPO § 36 I Nr. 3
Voraussetzungen des Gerichtsstands der Verwendung einer falschen öffentlichen Kapitalmarktanlage i.S. von § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gerichtsstandsregelung ist ohne direkte Prospektverwendung ggü. Anleger einschlägig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gerichtsstandsregelung ist ohne direkte Prospektverwendung ggü. Anleger einschlägig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen des Gerichtsstands der Verwendung einer falschen öffentlichen Kapitalmarktanlage i.S. von § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen
Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2016 - 32 Sa 66/15
Auch wenn die Klägerin den Prospekt nach ihrem Vortrag erst nach Zeichnung der Beitrittserklärung erhalten hat, besteht - anders als in dem vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.07.2013 (X ARZ 320/13) entschiedenen Fall - auch hinsichtlich der Beklagten zu 1. ein hinreichender Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschl. v. 16.03.2015 - 32 SA 6/15 - zitiert bei nrwe, dort insbesondere Tz. 11-14). - OLG Hamm, 31.08.2015 - 32 Sa 33/15
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters …
Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2016 - 32 Sa 66/15
Rn. 18 Auch weicht der Senat nicht von seinem eigenen Beschluss vom 31.08.2015 (32 SA 33/15 - zitiert nach nrwe, dort insbesondere Tz. 30 ff.) ab. - OLG Hamm, 16.03.2015 - 32 Sa 6/15
Voraussetzungen des ausschließlichen Gerichtsstandes gem. § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO
Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2016 - 32 Sa 66/15
Auch wenn die Klägerin den Prospekt nach ihrem Vortrag erst nach Zeichnung der Beitrittserklärung erhalten hat, besteht - anders als in dem vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.07.2013 (X ARZ 320/13) entschiedenen Fall - auch hinsichtlich der Beklagten zu 1. ein hinreichender Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschl. v. 16.03.2015 - 32 SA 6/15 - zitiert bei nrwe, dort insbesondere Tz. 11-14).
- LG Lübeck, 15.01.2018 - 3 O 41/17
Kapitalanlegermusterverfahren: Unzulässigkeit eines Musterverfahrensantrags wegen …
Rn. 9 - (Fallgruppe 4) der Berater habe zwar nur die allgemeinen Produktinformationen in das Beratungsgespräch übernommen, jedoch im Prospekt nicht bzw. nicht korrekt beschriebene Risiken verschwiegen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - X ARZ 573/15 -, NZG 2016, 184 ff.; so nun auch die Oberlandesgerichte, vgl. exemplarisch OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 32 SA 66/15 -, BeckRS 2016, 03256, unter Aufgabe zumindest anderslautend wirkender Rechtsprechung wie etwa OLG Hamm, Beschluss vom 6. November 2015 - 32 SA 33/15 -, BeckRS 2015, 19338).
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