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Rechtsprechung
   OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22365
OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,22365)
OLG München, Entscheidung vom 09.05.2007 - 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,22365)
OLG München, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,22365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen der unberechtigten Einräumung eines Sondernutzungsrechts? (IMR 2008, 1029)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07
    Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts kann jedoch nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung geschehen (BGH NJW 2000, 3500).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07
    Im Rahmen einer solchen Regelung können die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit auch beschließen, dass die verfahrensgegenständlichen Flächen an die derzeitigen Nutzer vermietet werden (BGHZ 144, 386/388 = NJW 2000, 3211 ff.; OLG Hamburg WuM 2003, 644 ff.).
  • OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99

    Vermietung aller zu einer Wohnanlage gehörender Parkplätze durch …

    Auszug aus OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07
    Im Rahmen einer solchen Regelung können die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit auch beschließen, dass die verfahrensgegenständlichen Flächen an die derzeitigen Nutzer vermietet werden (BGHZ 144, 386/388 = NJW 2000, 3211 ff.; OLG Hamburg WuM 2003, 644 ff.).
  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01

    Konkludente Änderung der Zweckbestimmung eines Teileigentums

    Auszug aus OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07
    Auch wäre in diesem Rahmen zu prüfen, ob möglicherweise der Duldungsanspruch verwirkt ist (vgl. BayObLG ZMR 2001, 987).
  • LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22

    Zulässigkeit einer baulichen Veränderung im neuen WEG-Recht

    Um eine Umgehung zu vermeiden, galt dies auch für die Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts infolge baulicher Veränderungen (…vgl. Rüscher, Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2021, § 21 Rn. 28; BGH V ZB 58/99; V ZR 96/16; OLG München 32 Wx 031/07; Hanseatisches OLG Hamburg 2 Wx 38/03; LG Berlin 85 S 15/18).
  • LG Berlin, 22.02.2019 - 85 S 15/18

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über die Einräumung eines …

    Entsprechendes gilt für den Beschluss des OLG München vom 09.05.2007 - 32 Wx 031/07 - (…ZMR 2008, 560-562, zitiert nach juris, Rz. 24), den Beschluss des OLG Hamburg vom 21.05.2007 - 2 Wx 38/03 - (…ZMR 2007, 635-637, zitiert nach juris, Rz. 30), das Urteil des LG Hamburg vom 19.09.2018 - 318 S 71/17 - (…zitiert nach juris, Rz. 64-67), das Urteil des LG München I vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13 - (…ZMR 2014, 920-923, zitiert nach juris, Rz. 24) sowie das Urteil des AG Frankfurt vom 03.05.2017 - 380 C 3152/14 (14) - (…zitiert nach juris, Rz. 69).
  • LG Karlsruhe, 27.09.2011 - 11 S 41/10

    Wohnungseigentum: Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Laubengang durch …

    Bei einer solchen Regelung handelt es sich in Wahrheit um einen vereinbarungsändernden Beschluss, weil er der Sache nach gegenständlichen begrenzte Sondernutzungsrechte der Anlieger begründen soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.10.2003, Az. I-3 Wx 393/02, 3 Wx 393/02, juris-Datenbank-Veröffentlichung unter Ziffer 5 für einen vergleichbaren Mehrheitsbeschluss zum Aufstellen von Möbeln auf einem Treppenabsatz; OLG München, Beschl. v. 9.5.2007, Az. 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07, juris-Datenbank-Veröffentlichung unter Rn. 24;… Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 15 Rn. 33).
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