Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4228
OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05 (https://dejure.org/2005,4228)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2005 - 32 Wx 3/05 (https://dejure.org/2005,4228)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 32 Wx 3/05 (https://dejure.org/2005,4228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unterlassungspflicht mit Handlungszwang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mittelbare dingliche Absicherung von Fernwärmebezugspflichten durch eine Grunddienstbarkeit; Zulässigkeit einer zu einem bestimmten wirtschaftlichen Tun zwingenden Unterlassungsverpflichtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 602
  • NJW-RR 2005, 603
  • MDR 2005, 440
  • FGPrax 2005, 104
  • Rpfleger 2005, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83

    Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme

    Auszug aus OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05
    Unstreitig ist es in der Rechtsprechung, dass eine positive Leistungspflicht nicht Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein kann (vgl. hierzu BGH WM 1984, 820/821; 1985, 808/809; 1985, 1003/1004).

    Zu Recht hebt der Bundesgerichtshof (WM 1984, 820/821) aber hervor, dass eine derartige Differenzierung zwischen einer materiellen und einer lediglich formellen Unterlassungsdienstbarkeit dem Gesetz fremd ist.

    Jedenfalls folgt der Senat mit seiner Entscheidung aber einer solchen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 2.3.1984 (WM 1984, 820), so dass keine Verpflichtung zur Vorlage an den Bundesgerichtshof besteht (…vgl. hierzu Kuntze/Ertl/Hermann/Eickmann Grundbuchrecht 5. Aufl. 1999, Fn. 40 zu § 79, Rn. 14).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 304/02

    Ferienparkbetriebsrecht als Gegenstand einer beschränkten persönlichen …

    Auszug aus OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05
    In gleicher Weise wurde ein Ferienparkbetriebsrecht, wonach eine Eigentumswohnung nur als Ferienwohnung bewirtschaftet und einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zur Verfügung gestellt werden darf und wonach allein dem Berechtigten die Verwaltung und Vermietung der Wohnung, die Wärmeversorgung, der Betrieb einer Kabelfernseh- und einer Telefonanlage obliegt, als zulässiger Inhalt einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit angesehen (BGH NJW-RR 2003, 733/735).
  • BGH, 30.01.1959 - V ZB 31/58

    Tankstellendienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05
    Es darf durch die Grunddienstbarkeit nur eine Unterlassungspflicht im Hinblick auf eine Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Grundstücks normiert werden (vgl. BGHZ 29, 244/248).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 12/84

    Vertrag zwischen einer Erschliessungsgemeinschaft und einem Landkreis zur …

    Auszug aus OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05
    Unstreitig ist es in der Rechtsprechung, dass eine positive Leistungspflicht nicht Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein kann (vgl. hierzu BGH WM 1984, 820/821; 1985, 808/809; 1985, 1003/1004).
  • BayObLG, 06.08.1976 - BReg. 2 Z 91/75
    Auszug aus OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05
    Aus diesem Grund hat das Bayerische Oberste Landesgericht auch in früheren Entscheidungen (BayObLGZ 1976, 218; MittBayNot 1978, 213; 1982, 242) derartige Grunddienstbarkeiten regelmäßig für unzulässig gehalten.
  • OLG Düsseldorf, 09.04.1979 - 3 W 56/79
    Auszug aus OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (MDR 1979, 758) hatte damals schon eine entgegen gesetzte Auffassung vertreten.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 12 U 202/15

    Rechtliche Bewertung einer Grunddienstbarkeit über die Bindung an ein bestimmtes …

    Die Grenze zur "formellen" Unterlassungsdienstbarkeit, die "materiell" ein positives Tun zum Gegenstand hat, dort ziehen zu wollen, wo dem Eigentümer des dienenden Grundstücke keine ausreichenden Entscheidungsmöglichkeiten mehr verbleiben und sein Tun -ob gewollt oder ungewollt zwangsläufig in eine bestimmte Richtung gedrängt wird, brächte ganz erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich und wäre praktisch kaum durchführbar" (…BGH, V ZR 155/83, Rn. 15; ebenso OLG München, 32 Wx 003/05, Rn. 14; OLG Koblenz, 12 U 1227/04, S. 3 f - alle zit. n. juris).
  • LG Karlsruhe, 26.02.2016 - 8 O 2/15

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung einer Grunddienstbarkeit: …

    Beide Gründe für die Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit liegen hier nicht vor (vgl. für Wärmebezugsverpflichtungen BGH, Urteil vom 02.03.1984 - V ZR 155/83, WM 1984, 820; OLG München, Beschluss vom 25.01.2005 - 32 Wx 003/05, 32 Wx 3/05).
  • KG, 25.02.2020 - 1 W 296/19

    Dingliche Absicherung eines Wärmecontracting-Vertrags

    Eine Grenzziehung danach, ob dem Eigentümer des dienenden Grundstücks noch ausreichende Entscheidungsmöglichkeiten verbleiben, oder ob sein Tun zwangsläufig - gewollt oder ungewollt - in eine bestimmte Richtung gedrängt wird, brächte ganz erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich und wäre praktisch kaum durchführbar (vgl. BGH, MittBayNot 1984, 126 zur mittelbaren Absicherung von Fernwärmebezugspflichten durch eine Grunddienstbarkeit; BGH, NJW 2013, 1963; OLG Frankfurt, CuR 2017, 150, OLG München, NJW-RR 2005, 603).
  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09

    Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben

    Denn eine Vorlagepflicht nach dieser Vorschrift besteht nicht, wenn sich der Senat - wie geschehen - in der Rechtsfrage einer Entscheidung des BGH anschließen will, die ihrerseits nicht notwendig in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen sein muss (BayObLGZ 1986, 253, 259; OLG München FGPrax 2005, 104, 105).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2017 - 2 O 4537/16

    Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Beide Gründe für die Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit liegen hier nicht vor (vgl. für Wärmebezugsverpflichtungen BGH, Urteil vom 2.3.1984 - V ZR 155/83, WM 1984, 820; OLG München, Beschluss vom 25.1.2005 - 32 Wx 003/05/32WX 3/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG München
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht