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   LG Hamburg, 18.05.2007 - 324 S 6/06   

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https://dejure.org/2007,24562
LG Hamburg, 18.05.2007 - 324 S 6/06 (https://dejure.org/2007,24562)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2007 - 324 S 6/06 (https://dejure.org/2007,24562)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2007 - 324 S 6/06 (https://dejure.org/2007,24562)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 13.06.2006 - 9 U 251/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildnisveröffentlichung in der Presse:

    Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2007 - 324 S 6/06
    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da das Kammergericht für Abmahn- und Abschlussschreiben nur eine einheitliche Geschäftsgebühr zuspricht (vgl. hierzu das von der Beklagten mit Schriftsatz vom 20.4.2007 zur Akte gereichten Urteil des Kammergerichts vom 13.6.2006 zur Geschäftsnummer 9 U 251/05, dort S. 9 ff.).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2007 - 324 S 6/06
    Dies folgt - wie das Amtsgericht zu Recht und mit zutreffenden Gründen festgestellt hat - aus § 17 Nr. 4 Lit. b RVG, wonach das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als verschiedene Angelegenheiten anzusehen sind: Das Abschlussschreiben gehört zum Hauptsacheverfahren (vgl. dazu BGH, NJW 1973, 901).
  • KG, 20.10.2008 - 2 W 182/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der vorprozessual entstandenen

    Dies hat das Landgericht Hamburg, das in einem vergleichbaren Fall zwei verschiedene Angelegenheiten angenommen und die Abmahnung dem einstweiligen Verfügungsverfahren zugeordnet hat (Urteil vom 18.5.2007 - 324 S 6/06 - dokumentiert bei juris), veranlasst, die Revision zuzulassen.
  • KG, 05.02.2009 - 2 W 253/08
    Dies hat das Landgericht Hamburg, das in einem vergleichbaren Fall zwei verschiedene Angelegenheiten angenommen und die Abmahnung dem einstweiligen Verfügungsverfahren zugeordnet hat (Urteil vom 18.5.2007 - 324 S 6/06 - dokumentiert bei juris), veranlasst, die Revision zuzulassen.
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