Rechtsprechung
| AG Mannheim, 02.12.2002 - F 324/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 02.12.2002 - F 324/01
- AG Mannheim, 02.12.2002 - 5E F 324/01
- OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 16 WF 191/02
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Zweibrücken, 22.06.2007 - 2 UF 26/07
Verwirkung nachehelichen Unterhalts
Der gerichtlich protokollierte Vergleich vom 7. Juni 2002 (Az. 5 d F 324/01 AG Ludwigshafen am Rhein) wird in seiner Ziffer 2. dahin abgeändert, dass der Beklagten ab dem 1. September 2006 kein nachehelicher Unterhalt mehr zusteht.Im Scheidungsverfahren (5 d F 324/01) haben die Parteien am 7. Juni 2002 folgenden gerichtlich protokollierten Vergleich über den nachehelichen Unterhalt geschlossen: .
- OLG Karlsruhe, 24.10.2003 - 16 WF 182/03
Prozesskostenhilfe: Ansatz des erzielbaren Einkommens nur bei Rechtsmissbrauch …
Das erzielbare statt des tatsächlichen Einkommens kann allenfalls dann angesetzt werden, wenn es sonst zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunwillige Personen käme (Senatsbeschluss vom 28. März 2003 - 16 WF 191/02 - zur Veröffentlichung bestimmt; Vorinstanz: AG Mannheim 5E F 324/01; Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1998 - 16 WF 103/98 - FamRZ 1999, 599). - OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 16 WF 191/02
Prozesskostenhilfe: Ansatz erzielbaren Einkommens nur bei Rechtsmissbrauch durch …
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 02. Dezember 2002 - 5E F 324/01 - aufgehoben.
dejure.org
Übersicht AG Mannheim
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.