Rechtsprechung
| LG Hamburg, 15.10.1993 - 324 O 3/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz sowie Schmerzensgeld wegen einer Presseveröffentlichung; Veröffentlichung eines Fotos mit freiem Oberkörper; Zahlung eines Geldbetrages für ein einwöchiges exklusives Abdruckrecht an einem Foto; Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz sowie Schmerzensgeld wegen einer Presseveröffentlichung; Veröffentlichung eines Fotos mit freiem Oberkörper; Zahlung eines Geldbetrages für ein einwöchiges exklusives Abdruckrecht an einem Foto; Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1995, 526
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …
Auszug aus LG Hamburg, 15.10.1993 - 324 O 3/93
Das geschützte Rechtsgut, in das mit derartigen ungenehmigten Veröffentlichungen von Bildnissen zu Werbungszwecken für Waren oder gewerbliche Leistungen eingegriffen wird, ist die allein dem Abgebildeten - als natürliche Folge seines Persönlichkeitsrechts - zustehende freie Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise er sein Bild den Geschäftsinteressen Dritter dienstbar machen will (BGHZ 20, 345 (350 f.) - Paul Dahlke). - OLG Hamburg, 30.05.1991 - 3 U 258/90
Halbnackte Schauspielerin
- OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19
Traumreise ohne Traumschiffkapitän
und nur außerhalb vorsätzlicher Verletzungshandlungen einen Anspruch ablehnend Neumeyer, AfP 2009, 465, 467 ff.; offen OLG Hamburg v. 10.08.2010 - 7 U 130/09, ZUM 2010, 884) Allein für eine genehmigungslose und im Einzelfall auch nicht über § 23 KUG zu rechtfertigende (dazu OLG Frankfurt v. 21.09.1999 - 11 U 28/99, AfP 2000, 185) Veröffentlichung von Nacktaufnahmen Betroffener soll trotz redaktioneller Berichterstattung ausnahmsweise eine Lizenzanalogie möglich sein (LG Berlin v. 19.09.2002 - 27 O 364/02, AfP 2004, 455; LG Hamburg v. 15.10.1993 - 324 O 3/93, AfP 1995, 526, vgl. - neben Geldentschädigung auch LG München v. 21.07.2005 - 7 O 4742/05, n.v. zu "Zwangsouting" - CSD-Parade; vgl. zur Geldentschädigung insofern LG Frankfurt v. 30.07.2015 - 2-3 O 455/14, juris); darum geht es hier jedoch nicht. - OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18
Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos …
Allein für eine genehmigungslose und im Einzelfall auch nicht über § 23 KUG zu rechtfertigende (dazu OLG Frankfurt v. 21.09.1999 - 11 U 28/99, AfP 2000, 185) Veröffentlichung von Nacktaufnahmen Betroffener kann auch trotz redaktioneller Berichterstattung ausnahmsweise eine Lizenzanalogie möglich sein (LG Berlin v. 19.09.2002 - 27 O 364/02, AfP 2004, 455; LG Hamburg v. 15.10.1993 - 324 O 3/93, AfP 1995, 526, vgl. - neben Geldentschädigung auch LG München v. 21.07.2005 - 7 O 4742/05, n.v. zu "Zwangsouting" - J; vgl. zur Geldentschädigung insofern LG Frankfurt v. 30.07.2015 - 2-3 O 455/14, juris); darum geht es hier jedoch ersichtlich nicht. - OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22 Dass bei Zweitverwertungen eines vorhandenen Fotos der Wegfall eines eigenen Aufwandes (etwa für die Fotoerstellung) lizenzmindernd wirken kann, ist anerkannt (für Fotomodell OLG Koblenz v. 02.03.1995 - 6 U 1350/93, WRP 1995, 962; LG Hamburg v. 15.10.1993 - 324 O 3/93, juris; Ettig, Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsverletzungen, 2015, S.186; Wanckel, in: Paschke u.a., Hamburger Kommentar Gesamtes MedienR, 4. Aufl. 2021, 42.
- OLG Hamburg, 02.05.2006 - 7 U 19/06
Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung des Fotos …
Insofern unterscheidet sich die vorliegende Sachlage auch von derjenigen, wie sie dem Landgericht bei der in AfP 1995, 526f veröffentlichten Entscheidung vorlag.
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